
Im Landkreis Wolfenbüttel wird derzeit verstärkt gegen die weit verbreiteten Schotter- und Kiesgärten vorgegangen. Behörden informieren Grundstückseigentümer über die gesetzlichen Vorgaben zur Bepflanzung und Gestaltung ihrer Flächen. Ziel ist es, die unzulässigen Schottergärten zu beseitigen und die zurückkehrenden Grünflächen in der Region zu fördern. Laut den aktuellen Informationen von cremlingen-online.de wurde die gesetzliche Regelung zur Beseitigung dieser Gärten durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bereits im Januar 2023 bestätigt.
Nach der Niedersächsischen Bauordnung müssen nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken grün angelegt sein. Dies umfasst sowohl das Verbot von flächendeckenden Schotterflächen als auch die Notwendigkeit, dass die Vegetation in den Gärten dominiert. Experten betonen, dass ein Schottergarten, der großflächig mit Steinen bedeckt ist und nur wenig Pflanzen aufweist, nicht den Anforderungen der Bauordnung entspricht. In Anlehnung an die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts müssen Hauseigentümer ihre Schottergärten eigenverantwortlich und auf eigene Kosten beseitigen, wie wolfenbuettel.de berichtet.
Kontrollen durch die Bauaufsicht
Die Unteren Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Wolfenbüttel haben bereits angekündigt, dass sie verstärkt Kontrollen durchführen werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Ausgenommen von diesen Kontrollen ist das Stadtgebiet Wolfenbüttel. Bei Auffälligkeiten werden betroffene Grundstückseigentümer umgehend angeschrieben und aufgefordert, ihre Schottergärten innerhalb einer festgelegten Frist zu beseitigen. Werden diese Aufforderungen ignoriert, kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich eingreifen und Bußgelder verhängen.
Die Bauaufsicht kann zudem eine Entfernung der unzulässigen Flächen innerhalb einer angemessenen Frist anordnen. Weitere Maßnahmen können Zwangsmittel sowie Ordnungswidrigkeitsverfahren beinhalten. Grundstückseigentümer, die den gesetzlichen Vorgaben nicht fristgerecht nachkommen, müssen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Öffentliche Informationen und Unterstützung
Für Eigentümer, die ihre Gärten umgestalten möchten, stehen auf der Webseite www.lkwf.de/schottergarten hilfreiche Informationen sowie ein Flyer mit Tipps zur Gartengestaltung bereit. Dieser kann heruntergeladen oder auf Wunsch auch per Post angefordert werden. Die Kontaktadresse zur Bauaufsicht ist ebenfalls angegeben:
- Bauaufsicht Landkreis Wolfenbüttel, Bauverwaltung und Immissionsschutz
- Löwenstraße 1, 38300 Wolfenbüttel
- Telefon: 05331 84 602
- E-Mail: bauenundplanen@lk-wf.de
Der Schritt zur Reinigung der Gärten und zur Rückkehr zu natürlichen, begrünten Flächen wird allgemein als positiv angesehen, da die unzulässigen Schottergärten nicht nur gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, sondern auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität und das Mikroklima in der Region haben können. Es ist an der Zeit, dass Grundstückseigentümer ihre Verantwortung ernst nehmen und zur Schaffung von grüneren Lebensräumen beitragen.