Wolfenbüttel

Schottergärten müssen weichen: Strenge Kontrollen im Landkreis Wolfenbüttel!

Im Landkreis Wolfenbüttel müssen Schottergärten entfernt werden. Diese Maßnahme wurde bereits im vergangenen Jahr beschlossen und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sie im Januar 2023 bestätigt. Grundstückseigentümer sind damit verpflichtet, nicht überbaute Flächen als „Grünflächen“ anzulegen, die sowohl wasserdurchlässig sind als auch einen „grünen Charakter“ besitzen. Schottergärten, die hauptsächlich aus Schotter und Kies bestehen, erfüllen diese Anforderungen nicht, wie news38.de berichtet.

Die Regelung betrifft zahlreiche Eigentümer im Landkreis, denn bis zum Ablauf einer Frist von einem Jahr mussten Schottergarten-Besitzer ihre Flächen in Grünflächen umwandeln. Der Landkreis Wolfenbüttel plant zudem intensive Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben. Besonders wichtig ist, dass die Stadt Wolfenbüttel von diesen Kontrollen ausgenommen ist, was die Thematik zusätzlich kompliziert.

Rechtskontext und frühere Urteile

Hintergrund der Regelung sind mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen. So hatte der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 17. Januar 2023 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover abgelehnt. Dieses fand, dass die Beseitigung von Kies aus zwei Beeten auf einem Grundstück in Diepholz rechtens ist. Die Kläger, Eigentümer eines Einfamilienhauses, hatten versucht, die als Kiesbeete klassifizierten Flächen als Grünflächen zu deklarieren, was jedoch von den Gerichten nicht anerkannt wurde. Laut oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de sind die Bauaufsichtsbehörden in der Lage einzugreifen, wenn die Anforderungen des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) nicht erfüllt sind.

§ 9 Abs. 2 NBauO schreibt vor, dass nicht überbaute Flächen von Baugrundstücken als Grünflächen zu gestalten sind, es sei denn, sie sind für eine andere zulässige Nutzung notwendig. Die Beete der Kläger, die mit Kies bedeckt waren, wurden nicht als Grünflächen anerkannt, da sie diesen verdichteten Charakter aufweisen und nur punktuell Pflanzen eingesetzt wurden. Grünflächen sind durch naturbelassene oder bewachsene Flächen gekennzeichnet, wobei der grüne Charakter entscheidend für die Einstufung ist.

Konsequenzen für Eigentümer

Die Konsequenzen für Eigentümer, die Schottergärten besitzen, sind erheblich. Bei der Entdeckung eines Schottergartens werden die Eigentümer informiert und aufgefordert, die entsprechenden Flächen zu beseitigen. Eine Frist wird gesetzt, um die Umwandlung in Grüngflächen durchzuführen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann die Verwaltung bauordnungsrechtlich einschreiten und ein Bußgeld verhängen. Dies stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben durchgesetzt werden, um den grünen Anteil in der Landschaft zu fördern und eine nachhaltigere Nutzung der Flächen zu gewährleisten, wie in den allgemeinen Anforderungen der Niedersächsischen Bauordnung festgelegt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
news38.de
Weitere Infos
oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de
Mehr dazu
voris.wolterskluwer-online.de

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