Wolfenbüttel

Fehlerhafte Stimmzettel: Chaos vor der Bundestagswahl in Salzgitter!

Im Wahlkreis Salzgitter-Wolfenbüttel wird derzeit ein erheblicher bürokratischer Fehler bei der Stimmzettel-Erstellung korrigiert. Für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar wurden fälschlicherweise 190.000 Wahlzettel mit einem fehlerhaften Kürzel der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) gedruckt. Anstatt „MLPD“ wurde irrtümlich „MLDP“ abgedruckt, was die Notwendigkeit eines erneuten Drucks zur Folge hatte. Der Landkreis Wolfenbüttel hat bereits die Druckerei informiert und den Neudruck veranlasst, sodass die richtigen Stimmzettel rechtzeitig zur Verfügung stehen werden, wie ndr.de berichtet.

Der Landkreis kündigte an, dass die neuen Stimmzettel umgehend an die entsprechenden Kommunen ausgeliefert werden sollen. Für Briefwähler, die falsche Unterlagen erhalten haben, gibt es ebenfalls gute Nachrichten. Ab dem 10. Februar sollen die betroffenen Wähler die korrekten Stimmzettel erhalten. Dies betrifft auch bereits zurückgeschickte Stimmzettel, die als ungültig erklärt wurden. Die Betroffenen müssen demnach ihre Stimme erneut abgeben. Kreiswahlleiter Heiko Beddig äußerte sich zuversichtlich, dass alles fristgerecht erledigt wird.

Fehlerhafte Wahlbenachrichtigungen

Zusätzlich zu dem Fehler im Landkreis Wolfenbüttel trat auch in Friesland ein ähnlicher Vorfall auf. Hier mussten rund 7.900 Wahlbenachrichtigungen neu gedruckt und versendet werden. Bei einer Kurzbezeichnung auf den Stimmzetteln der Landesliste wurde die Reihenfolge der Buchstaben vertauscht, was ebenfalls eine korrigierte Version erforderlich machte. In einem koordinativen Vorgehen mit der Druckerei wird an einer schnellen Behebung des Problems gearbeitet, um die neuen Stimmzettel zeitnah bereitzustellen, wie salzgitter.de berichtet.

Die Verzögerungen im Versand der Briefwahlunterlagen sind eine direkte Folge dieser Probleme. Der Versand kann voraussichtlich am Montag, dem 10. Februar 2025, flächendeckend fortgesetzt werden. In einigen Kommunen hat der Versand jedoch bereits begonnen. Betroffene Wählerinnen und Wähler werden über die Notwendigkeit informiert, neue Wahlunterlagen zu erhalten, zu denen auch Wahlscheine, Stimmzettel, rote Wahlbriefe und weiße Stimmzettelumschläge gehören.

Wahlpartizipation und Inklusion

In einem weitreichenden Kontext ist die korrekte Bereitstellung von Wahlunterlagen entscheidend für die Wahlpartizipation. Der Gesetzgeber hat für Menschen mit Behinderungen verschiedene Regelungen geschaffen, um sicherzustellen, dass sie ohne Hindernisse an den Wahlen teilnehmen können. Beispielsweise ermöglichen Wahlschablonen Menschen mit eingeschränkter Sehkraft oder Blinden, eigenständig an Wahlen teilzunehmen, während örtliche Blindenvereine diese Schablonen kostenfrei zur Verfügung stellen, wie bpb.de anmerkt.

Darüber hinaus dürfen körperlich beeinträchtigte Wähler einen Wahlschein beantragen, wenn ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist. In der heutigen Zeit ist es wichtig, dass Wahlunterlagen und die gesamte Wahlhandlung für alle zugänglich sind. Der Inklusionsbeirat fordert sogar, das Wahlrecht auf weitere Gruppen auszuweiten, insbesondere auf Menschen mit Betreuungspersonen oder in psychiatrischen Einrichtungen, was durch die UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 legitimiert wird.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
salzgitter.de
Mehr dazu
bpb.de

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