Wittmund

Streit um Windkraft: BUND warnt vor Zerstörung des Knyphauser Waldes!

Die Gemeinde Friedeburg plant, Waldflächen zu erschließen, um Windenergieprojekte voranzutreiben. Im Knyphauser Wald wurde diese Reservefläche für Windkraftanlagen identifiziert. Am kommenden Mittwoch wird der Gemeinderat über diese kontroverse Planung entscheiden. Der BUND Ostfriesland äußert scharfe Kritik und bezeichnet die Planung als rechtswidrig.

Obwohl der BUND die Windenergienutzung grundsätzlich unterstützt, werden Waldflächen als ungeeignet erachtet. Diese Gebiete haben eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt und tragen erheblich zum Klimaschutz bei. Im Landkreis Wittmund ist der Waldanteil mit nur 5,45% sehr gering, während der bundesdeutsche Durchschnitt bei über 29% liegt. Der BUND fordert daher den Schutz der wenigen verbleibenden Wälder in der Region.

Waldschutz und Raumordnung

Niedersachsen hat klare Vorgaben zur Ausweisung von Windenergieflächen formuliert. Der Landkreis Wittmund erfüllt diese erforderlichen Richtlinien bereits in hohem Maße. Gemeinden dürfen Flächen für Windenergie ausweisen, sofern sie nicht dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) widersprechen. Im RROP wird jedoch auf die extreme Waldarmut im Landkreis hingewiesen, was den Schutz der vorhandenen Waldflächen besonders betont. Der BUND argumentiert stark, dass die Ausweisung von Waldflächen für Windenergie im Knyphauser Wald unzulässig ist.

Zusätzlich zu den lokalen Debatten über die Windkraft plant die Bürgerinitiative „Regionalverband Taunus“ eine Verfassungsbeschwerde gegen die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Diese Richtlinie wird häufig zur Genehmigung von Windkraftanlagen herangezogen. Kritiker warnen, dass die in der TA Lärm festgelegten Lärmwerte nicht in der Lage sind, Gesundheitsrisiken für Anwohner wirksam auszuschließen.

Gesundheitsrisiken und rechtliche Schritte

Immer häufiger berichten Bürger über gesundheitliche Probleme, die durch Schallimmissionen von Windkraftanlagen verursacht werden. Daher hat die Bürgerinitiative die Unterstützung von Bürgern gesucht, um die Verfassungsbeschwerde einzureichen. Staatsrechtler wie Professor Dr. Elicker und Professor Dr. Goebel erachten die Erfolgsaussichten dieser Klage als vielversprechend. Ziel der Klage ist es, den Genehmigungsprozess für Anlagen mit einer Nabenhöhe von über 60 Metern und einem Abstand von weniger als 3 Kilometern zu Wohnhäusern zu stoppen.

Für die Durchführung der Klage wird ein Betrag von etwa 30.000 Euro benötigt. Ein Treuhandkonto für Spenden wurde eingerichtet, um diese Summe zu erreichen. Es ist erwähnenswert, dass Spenden für diese Klage nicht steuerabzugsfähig sind, da sie von Privatpersonen eingereicht wird. Die gespendeten Beträge werden zurückerstattet, sollte die finanzielle Unterstützung nicht ausreichen. Das Anderkonto wird von Professor Dr. Michael Elicker verwaltet.

Mit der anhaltenden Debatte über Windenergie und Waldschutz steht die Gemeinde Friedeburg an einem kritischen Punkt, der nicht nur für die Region, sondern auch für das Verhältnis von erneuerbarer Energieproduktion und Naturschutz von Bedeutung ist.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
nwzonline.de
Weitere Infos
wattenrat.de
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bundestag.de

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