Wesermarsch

Nitrat-Alarm: Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Grundwasserschutz!

Das Bundesverwaltungsgericht steht vor einer wichtigen Entscheidung über Grundwasserschutzmaßnahmen an der Ems. An diesem Donnerstag, um 11.00 Uhr, wird bekanntgegeben, ob die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verstärkt gegen die hohe Nitratbelastung im Grundwasser vorgehen müssen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte zuvor Klage eingereicht und das bestehende Schutzprogramm als unzureichend erachtet. Damit hat sich das niedersächsische Oberverwaltungsgericht auf die Seite der DUH gestellt und forderte bessere Maßnahmen von beiden Ländern.

Niedersachsen und NRW haben gegen dieses Urteil Revision eingelegt, und die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird nun richtungsweisend sein. Im Flussgebiet der Ems wird in vielen Grundwassermessstellen der erlaubte Höchstwert für Nitrat überschritten, was ernste gesundheitliche Gefahren mit sich bringt.

Nitratgehalte im Grundwasser

Der Grenzwert für Nitrat im Grundwasser beträgt laut EU-Grundwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung 50 Milligramm pro Liter. Zu hohe Nitratwerte können nicht nur die Trinkwasserversorgung langfristig gefährden, sondern sind auch gesundheitsschädlich, insbesondere für Säuglinge, die empfindlicher auf Nitrit reagieren können. Diese Problematik ist vor allem in landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebieten zu beobachten. Rund 26% der Messstellen in solchen Regionen überschreiten diesen Grenzwert, während bundesweit etwa 16% der Messstellen betroffen sind, wie das Umweltbundesamt hervorhebt.

Die Hauptursache für die hohe Nitratbelastung ist die intensive Düngung mit Mineraldüngern und Gülle, die sich in den letzten Jahrzehnten verstärkt hat. In Deutschland stammen fast 70% des Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser, das stark von diesen Belastungen betroffen ist. Hohe Nitratwerte führen zudem zu verschiedenen ökologischen Problemen, darunter Eutrophierung, Algenblüten und Sauerstoffmangel in Gewässern, was die Umwelt zusätzlich belastet.

Gesetzliche Regelungen und zukünftige Maßnahmen

Um den Problemen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung die Düngeverordnung mehrfach novelliert, zuletzt 2017 und 2020. Diese Regelungen enthalten strengere Vorschriften zur Düngung, darunter verpflichtende Düngeplanung und reduzierte Düngemengen in belasteten Gebieten. Weitere Maßnahmen zur Verringerung von Nitratbelastungen sind erforderlich, insbesondere in Regionen mit intensiver Landwirtschaft, die für nahezu drei Viertel der Stickstoffeinträge in deutsche Oberflächengewässer verantwortlich ist.

Eine wichtige Studie des Bundesumweltministeriums zeigt zudem, dass die Nitratbelastung im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum um 1,1 Prozentpunkte gesenkt werden konnte, jedoch bleibt die Lage angespannt. An mehr als einem Viertel der Messstellen, die zwischen 2020 und 2022 im EU-Nitratmessnetz erfasst wurden, übersteigt die Nitratkonzentration den zulässigen Grenzwert. Umprojekte zur Nitratreduktion, einschließlich Kooperationsverträgen mit Landwirten, gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Mit den steigenden Anforderungen an den Grundwasserschutz wird auch anfallenden Kosten für Maßnahmen zur Nitratreduktion nicht entgangen werden können, die sich letztlich in Wasserrechnungen der Verbraucher niederschlagen werden. Die Situation erfordert dringende und effiziente Antworten von den zuständigen Behörden und der Landwirtschaft.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
kreiszeitung-wesermarsch.de
Weitere Infos
umweltbundesamt.de
Mehr dazu
landwirtschaft.de

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