
Am Dienstag, dem 20. März 2025, beginnt vor dem Oberlandesgericht Celle der Prozess gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette. Diese steht im Zentrum eines Verfahrens wegen schwerer Raubüberfälle, unter anderem auf Geldtransporter. Klette und ihre Komplizen, Ernst-Volker Wilhelm Staub und Burkhard Garweg, werden beschuldigt, seit 1999 zahlreiche Überfälle in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verübt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen neben dreizehn Raubüberfällen auch versuchten Mord vor, insbesondere im Zusammenhang mit einem Überfall auf einen Geldtransporter in Stuhr, bei dem Schüsse gefallen sind.
Der Überfall in Stuhr ereignete sich am 6. Juni 2015, als der Fahrer des Geldtransporters mit einem Fahrzeug beladen mit rund einer Million Euro unterwegs war. Dieser tritt vor Gericht als Zeuge auf und fordert zudem Schmerzensgeld. Laut seinem Rechtsanwalt, Steffen Hörning, haben die Überfälle bei den Opfern tiefe emotionale Spuren hinterlassen. Der Fahrer empfindet jedoch eine große Anspannung, da er tematisch mit belastenden Fragen konfrontiert werden könnte, zeigt sich aber entschlossen, die Wahrheit zu sagen. Er hat keine Angst vor Klette, ist aber dennoch besorgt über mögliche Gedächtnislücken während seiner Aussage.
Konsequenzen aus einem terroristischen Erbe
Daniela Klette, die seit Ende Februar in Untersuchungshaft in Vechta sitzt, sieht sich nicht nur wegen ihrer aktuellen Verhaftung, sondern auch aufgrund ihrer früheren Verbindungen zur Roten Armee Fraktion (RAF) mit schweren Vorwürfen konfrontiert. In ihrer Stellungnahme beklagt sie eine „Hetzjagd“ gegen sich. Die RAF, die 1968 als linksextremistische Organisation entstand, hatte eine Reihe von terroristischen Aktivitäten in Deutschland durchgeführt. Klette wird vorgehalten, dass sie zwischen 1999 und 2016 in viele dieser Überfälle verwickelt gewesen sei und die Beute insgesamt 2,7 Millionen Euro betrage.
In Klettes Berliner Wohnung wurden unter anderem eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate gefunden, was die Gefährlichkeit ihrer Aktivitäten unterstreicht. Der Bundesgerichtshof hat zudem ehemaligen RAF-Mitgliedern den Kontakt zu Klette verwehrt, um mögliche Fluchtabsprachen zu verhindern. Weitere Ermittlungen richten sich gegen sie und ihre Komplizen wegen Verdachts auf Beteiligung an Terroranschlägen in der Vergangenheit, auch wenn die Mitgliedschaft in der RAF mittlerweile verjährt ist.
Prozessverlauf und Ausblick
Die Verhandlung findet im staatlich geschützten Umfeld statt, angesichts der Sensibilität der Anklage. Zeugen sind aktiver Teil des Verfahrens, was bei den Nebenklägern, zu denen der betroffene Geldtransporterfahrer gehört, große Ängste auslöst. Für den Fahrer der Geldtransportfirma wird die Fähigkeit, die Geschehnisse objektiv wiederzugeben, entscheidend sein, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen emotionalen Belastung der zurückliegenden Ereignisse.
Die Anklage selbst ist umstritten, da die Verteidigung argumentiert, dass der Überfall in Stuhr nicht als versuchter Mord gewertet werden könne, da keine Verletzten zu beklagen seien. Die gesellschaftlichen Auswirkungen der RAF und ihrer Taten haben die deutsche Gesellschaft bis heute geprägt und bleiben im Gedächtnis der Öffentlichkeit.
Der Prozess vor dem Landgericht Verden wird am 25. März 2025 fortgesetzt, wobei der Umzug des Verfahrens in eine umgebaute Reithalle in Verden in Planung ist. Der Fall sei ein Beispiel für die langanhaltenden Schatten, die solche extremistischen Taten auf die Gesellschaft werfen können. NDR berichtet über die laufenden Entwicklungen und die Relevanz der Nebenklage. Bei LTO finden sich detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Verfahrens, während schreiben10 die historischen Wurzeln der RAF und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft näher beleuchtet.