
Am 19. Januar 2025 fand der neunte Verhandlungstag im Prozess gegen einen 22-Jährigen statt, der wegen diverser Einbrüche und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt ist. Die Anklage umfasst besonders schweren Diebstahl in vier Fällen sowie weitere Delikte wie Beleidigung und Bedrohung. Diese Vorfälle haben sich überwiegend in Bahnhofsgebäuden ereignet, wo der Angeklagte unter anderem einen Dienst-Pkw der Deutschen Bahn (DB) entwendet hat. Obwohl die Plädoyers für diesen Tag geplant waren, beantragten die Pflichtverteidiger ein psychiatrisches „Obergutachten“, das die geistige Verfassung des Angeklagten näher beleuchten soll, wie Weser-Kurier berichtet.
Ein Gutachten attestiert dem Angeklagten eine hirnorganische Schädigung und eine leichte Intelligenzminderung. Außerdem leidet er unter einer dissozialen Verhaltensstörung. Laut Gutachter gibt es kein Schuldbewusstsein, es fehlt jedoch an relevanten Einschränkungen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit. Dies wurde durch einen Befangenheitsantrag gegen den Gutachter weiter kompliziert, der abgelehnt wurde, da keine Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit vorlagen.
Einstweilige Verhaftungen und Vorgeschichte
Nach seinen Festnahmen lebte der Angeklagte zuletzt in der Samtgemeinde Hoya und war in Untersuchungshaft. Vor den aktuellen Vorfällen war er bereits im März in ein Bahnhofshaus eingebrochen gewesen, nachdem er frisch aus der Jugendanstalt Hameln entlassen wurde. Zudem war er bereits im Dezember 2022 wegen mehrfachen schweren Diebstahls verurteilt worden. Die aktuellen Taten betreffen die Region Verden sowie die Städte Diepholz und Wunstorf.
Die Verteidiger forderten ein weiteres psychiatrisches Gutachten, um die Unfähigkeit des Angeklagten zu erläutern, das Unrecht seiner Taten zu erkennen. Das Gericht hat jedoch noch nicht über diesen Antrag entschieden. Der Prozess wird in dieser Woche fortgesetzt und ein weiterer Termin im März wurde bereits anberaumt.
Gesamtkriminalität in Deutschland
<pDiese aktuellen Ereignisse sind Teil eines größeren Rahmens. Ein Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik für 2023 zeigt, dass in Deutschland über 5,94 Millionen Straftaten erfasst wurden. Dies bedeutet einen Anstieg von 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, während die Gewaltkriminalität um 8,6 Prozent auf insgesamt 214.099 Fälle angestiegen ist. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betont, dass die geforderte schnelle Verfahrensweise und spürbare Strafen sowie eine verstärkte Polizeipräsenz an stark frequentierten Orten von hoher Wichtigkeit sind.
Die Anklagepunkte gegen den Angeklagten sind symptomatisch für die gesellschaftlichen Herausforderungen, mit denen die Kriminalitätsbekämpfung konfrontiert ist. So entstand die Forderung nach strategischen Maßnahmen, um die innere Sicherheit in Deutschland zu erhöhen, auch als Reaktion auf die gestiegene Anzahl von tatverdächtigen Ausländern und Kinder- sowie Jugendkriminalität. Diese Faktoren unterstreichen die Notwendigkeit, die Ursachen von Kriminalität, wie wirtschaftliche und soziale Belastungen, in den Blick zu nehmen.