
Die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der NutzTierhaltung ist ein zentrales Anliegen der niedersächsischen Behörden. Seit Januar 2022 erfolgt eine kontinuierliche Überwachung des Medikamenteinsatzes, die jüngst durch eine Zweckvereinbarung zwischen den Landräten der Landkreise Cuxhaven, Heidekreis, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden offiziell besiegelt wurde. Dieses koordinierte Vorgehen zielt darauf ab, die gemeinsame Verantwortung für etwa 2.650 Tierhaltungen in der Region zu stärken und zu optimieren. Die Tierärztinnen und Tierärzte der Kreisveterinärämter sind regelmäßig in den Betrieben vor Ort, um kontrollierende Besuche zur Antibiotika-Minimierung durchzuführen. In diese Kontrollen fließen ebenso Aspekte der Tiergesundheit und des Tierschutzes ein. Diese umfassende Herangehensweise ermöglicht es den Kreisveterinären, die Betriebe im Gesamten zu betrachten, insbesondere die Biosicherheitsanforderungen sowie tierschutzrechtlichen Vorgaben. Laut den Informationen von lk-row berichten, dass separate Kontrollen durch das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nicht denselben Doppelnutzen bieten können.
Ein wichtiges Ziel dieser Programme ist die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes auf ein therapeutisch notwendiges Minimum. Tierhalter sind verpflichtet, alle Antibiotikaanwendungen in einer speziellen Datenbank zu erfassen und entsprechende Maßnahmenpläne vorzulegen. Das Antibiotika-Minimierungskonzept existiert bereits seit 2014 und wird von den Veterinärämtern überwacht. Dabei wird ein Benchmarking-System angewendet, das die Identifizierung von Betrieben mit übermäßigem Antibiotikaeinsatz ermöglicht. Dieses System wurde durch das niedersächsische Landwirtschaftsministerium und kommunale Spitzenverbände unterstützt, um besondere Ausnahmeregelungen für Landkreise mit hoher Tierhaltung zu schaffen.
Neuorganisation der Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die Kontrolle und Überwachung des Antibiotikaeinsatzes in Niedersachsen wurden kürzlich reformiert. Zukünftig wird die Grundzuständigkeit wieder beim LAVES liegen, während kommunale Veterinärbehörden in bestimmten Fällen die Kontrolle übernehmen können. Hierzu müssen jedoch die betreffenden Landkreise mindestens 1.000 Tierhaltungen aufweisen und über ausreichend qualifiziertes tierärztliches Personal verfügen. Dieses Optionsmodell wurde eingeführt, um die Effizienz und Effektivität der Überwachung weiter zu steigern und zu gewährleisten, dass landesweit einheitliche Arbeitsabläufe existieren.
Die Gründe für die Rückverlagerung der Kontrolle ans LAVES sind vielfältig. Hintergrund sind die steigenden Komplexitäten und Anforderungen im Bereich des Antibiotikaeinsatzes, gepaart mit dem Bestreben, die erprobten Strategien zur Reduzierung weiterzuentwickeln. Insbesondere seit der Einführung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) im Jahr 2014, welches die Erfassung von Antibiotikagaben regelt, zeigt sich ein deutlicher Rückgang des Verbrauchs von Antibiotika in der Tiermedizin um über 50%. Dies ist angesichts der ansteigenden Risikoerhöhungen durch Antibiotikaresistenzen von großer Bedeutung.
Aktuelle Entwicklungen und Trends
Die neuesten Daten zum Antibiotikaeinsatz in der Tiermedizin wurden im „Lagebild 2024“ zusammengefasst, das von der Arbeitsgruppe Antibiotikaresistenz des BVL und BfR erstellt wurde. Die Abgabemengen für antimikrobielle Wirkstoffe bei den Tierärzten werden seit 2011 erfasst. Die Ergebnisse zeigen positive Entwicklungen: Von 2020 bis 2022 sank die Gesamtabgabemenge von Antibiotika um 23%, was einer Reduktion von 160,8 Tonnen entspricht. Besonders bemerkenswert ist dabei die Abnahme des Einsatzes in der Masttierhaltung, wo Therapiehäufigkeiten in den letzten Jahren abgeflacht sind.
Gleichzeitig ist es jedoch wichtig, die Resistenzsituation zunehmend im Auge zu behalten. Die Resistenzdaten werden seit 2014 im Monitoring von Zoonoseerregern und klinischen Bakterien erfasst, um tierartspezifische Entwicklungen nachvollziehen zu können. Obwohl Fortschritte zu verzeichnen sind, zeigt die heterogene Entwicklung der Resistenzraten, dass es weiterhin Herausforderungen gibt, insbesondere bei der Behandlung von Erregern bei Geflügel und Schweinen.
Insgesamt sind die Anstrengungen zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes ein wichtiger Bestandteil der tiermedizinischen Praxis in Deutschland. Die kontinuierliche Anpassung der Strategien und die enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden und Veterinärdienststellen werden als entscheidend erachtet, um die Anforderungen an die Tiergesundheit und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit nachhaltig zu sichern. Weitere Informationen finden sich in den detaillierten Berichten von lk-row, ml.niedersachsen und bmel.