
Nach der Winterpause nimmt die Lokalpolitik in Verden ihre Aktivitäten wieder auf. Am Donnerstag, dem 23. Januar, trifft sich der Ausschuss für Stadtentwicklung im VA-Saal des historischen Rathauses. Zu den wichtigsten Themen gehört die geplante Umgestaltung des historischen Syndikatshofs, der als „Lernort Demokratie“ dienen soll. Hierbei sollen auch planungsrechtliche Voraussetzungen für den Neubau des städtischen Archivs geschaffen werden, was derzeit aufgrund bestehender Regeln nicht möglich ist, wie weser-kurier.de berichtet.
Der Syndikatshof wird denkmalgerecht in den Planungsprozess integriert. Der neue Gebäudeteil, der an den Syndikatshof angefügt wird, soll durch eine gläserne Fuge gekennzeichnet sein, um die Sicht auf den historischen Treppenturm zu erhalten. Um eine harmonische Verbindung zwischen Alt und Neu zu schaffen, wurde die ursprüngliche Planung eines zweigeschossigen Neubaus auf ein eingeschossiges Design reduziert. Durch eine neue öffentliche Grünfläche wird auch die Freiflächengestaltung aufgewertet, während der vorhandene Baumbestand erhalten bleibt.
Fördermöglichkeiten in der Innenstadt
Ein weiteres zentrales Thema der Sitzung ist die zukünftige Förderrichtlinie für die Innenstadt. Erhebliche Änderungen sind notwendig, da die bestehende Förderung 2025 ausläuft. Insgesamt wurden im Rahmen der bisherigen Förderung bereits 39 Anträge gestellt. Um die Unterstützung für gemeinnützige und kulturelle Angebote sowie kleine und mittlere Unternehmen zu erweitern, sind für die Jahre 2026 und 2027 jeweils 70.000 Euro eingeplant.
Die Änderungen in der Förderrichtlinie sollen den Handlungsspielraum vergrößern und einen konzentrierten Einsatz der Fördermittel entlang der Großen Straße in der Innenstadt fördern. Der maximale Zuschuss für die Ansiedlungsförderung wird zudem von 10.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben. Allerdings müssen alle Förderanträge im Geltungsbereich der Förderrichtlinie liegen, da sonst eine Bewilligung ausgeschlossen ist. Darüber hinaus können Antragsteller:innen maximal eine Förderung pro Antrag erhalten, was die Antragsstellung erstmals vereinfacht.
Entwicklungskosten und Antragsverfahren
Für die Durchführung von Maßnahmen muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein, und Anträge müssen ordnungsgemäß eingereicht werden. Bei fristgerechter Antragstellung besteht die Möglichkeit, in Ausnahmefällen und auf eigenes Risiko mit der Umsetzung bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids zu beginnen, wie verden.de anmerkt.
Unabhängig von den Vorgaben in Verden lässt sich auf das Programm „Zukunft Innenstadt“ in Hessen verweisen, das von den Herausforderungen der Insolvenz der GALERIA Karstadt Kaufhof inspiriert wurde. Hier wurden bereits bedeutende Beträge zur Unterstützung von Städten mobilisiert, um innovative Konzepte für die Neugestaltung von Innenstadtbereichen zu entwickeln. Städte können bis zu 300.000 Euro für bis zu drei Projekte beantragen, was zeigt, wie wichtig eine aktive Innenstadtförderung ist. In diesem Kontext wurde im aktuellen Programm insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um eine breitere Unterstützung zu gewährleisten, wie nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de vollständiger darlegt.