
Die deutsche Rechtsordnung sieht sich einmal mehr mit den Schatten der Vergangenheit konfrontiert. Daniela Klette, eine mutmaßliche frühere Mitglied der Rote Armee Fraktion (RAF), steht ab dem 25. März 2025 vor dem Landgericht Verden. Diese Anklage umfasst 13 Raubüberfälle und einen versuchten Mord, die sich zwischen 1999 und 2016 ereigneten. Klette, die seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, wird unter anderem versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schwerer Raub vorgeworfen. Die Gerichtverhandlungen finden im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle statt, da in Verden kein ausreichender Platz vorhanden ist, wie LTO berichtet.
Klette wurde Ende Februar 2024 in Berlin-Kreuzberg festgenommen, wo sie unter einem falschen Namen lebte. Ihre Festnahme war das Ergebnis einer langjährigen Ermittlung der Staatsanwaltschaft Verden, die bereits seit 2015 gegen sie und ihre mutmaßlichen Komplizen Ernst-Volker Staub und Burkard Garweg aktiv ist. Gegen diese weiteren Verdächtigen wird nach wie vor gefahndet. Die bis dato erbeutete Summe dieser Tippelwirtschaft beläuft sich auf 2,7 Millionen Euro, was bei der Schwere der Vorwürfe nicht zu unterschätzen ist. Die Opfer der Überfälle wurden meist mit Schusswaffen oder Elektroschockern bedroht, und Klette war häufig als Fahrerin des Fluchtautos beteiligt.
Anklage und Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft erblickt in Klette eine Hauptakteurin im crime spree, die über einen langen Zeitraum hinweg die Sicherheit in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gefährdete. Besonders umstritten ist die Anklage wegen versuchten Mordes in Bezug auf einen Überfall in Stuhr im Juni 2015, bei dem auf einen Geldtransporter geschossen wurde. Während die Staatsanwaltschaft die Schüsse als Mordversuch wertet, benennt das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht.
Darüber hinaus wird Klette Verstöße gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. In ihrer Wohnung wurden eine Kalaschnikow und eine Panzerfaustgranate sichergestellt. Der Umgang mit Waffen scheint in ihrem Leben nicht neu zu sein, denn bereits zuvor hatte die Bundesanwaltschaft Haftbefehle gegen sie wegen mutmaßlicher Beteiligung an RAF-Taten erlassen.
Klette wird außerdem vorgeworfen, erst Mal die Unschuldsvermutung zu genießen, was jedoch die öffentliche und mediale Wahrnehmung nicht mindert. Ein großes Verfahren mit zahlreichen Nebenklägern wird in Verden erwartet, wobei die Verteidigung die Anklage als mangelhaft kritisiert, insbesondere den Vorwurf des versuchten Mordes.
Historische und rechtliche Dimensionen
Die RAF stellt eine der schwierigsten innenpolitischen Herausforderungen in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Ihre Methoden, die von Geiselnahmen bis zu politisierten Strafprozessen reichen, haben zu einem Umdenken innerhalb des Rechtsstaats geführt. Der Umgang mit dem Terrorismus, wie er von der RAF praktiziert wurde, hat nicht nur den Rechtsstaat selbst auf den Prüfstand gestellt, sondern auch neue juristische Instrumente hervorgebracht, die eine Balance zwischen Sicherheit und Freiheit abwägen müssen.
Die Diskussion um den Umgang mit den ehemaligen Terroristen ist nicht neu und zeigt, wie der Rechtsstaat auf Herausforderungen reagiert. Gemäß bpb wurden bereits neue Rechtsordnungen geschaffen, wie etwa § 129 a StGB, der spezifisch gegen terroristische Vereinigungen gerichtet ist. Diese Maßnahmen, welche dem Kampf gegen den Terror dienen sollten, führten häufig zu Einschränkungen der Verteidigungsrechte, ohne die grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates aufzugeben.
Während Klette sich nun auf die bevorstehenden Verhandlungen vorbereitet, bleibt abzuwarten, in welcher Weise die historische Last der RAF den aktuellen Rechtsrahmen beeinflussen wird. Eine weitere Anklage, die sich auf die frühere Mitgliedschaft in der RAF bezieht, ist bereits in Aussicht gestellt worden, auch wenn die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mittlerweile verjährt ist. Es wird deutlich, dass die rechtlichen und ethischen Fragestellungen, die sich aus dieser Angelegenheit ergeben, weit über den aktuellen Prozess hinausreichen.