
Der Mordprozess um die Tötung eines 27-jährigen Mannes in Achim-Uphusen hat am Landgericht Verden begonnen. Der 37-jährige Angeklagte hat die Tötung zwar gestanden, stellt jedoch die Geschehnisse anders dar als die Staatsanwaltschaft, wie Kreiszeitung berichtet. Der Angeklagte bezeichnete das Opfer als „wie einen Bruder“ und gab an, sowohl ihn als auch dessen Freundin geliebt zu haben. Die Anklage legt dar, dass das Opfer in seiner Wohnung „viel gedealt“ haben soll.
Der Angeklagte behauptet, das Opfer vor Drogenschulden beschützt zu haben. Laut Anklage wurde er von dem Opfer in dessen Wohnung aufgenommen. Spannungen zwischen dem Angeklagten und dem Opfer nahmen zu, insbesondere als der Angeklagte angeblich von der psychisch kranken Freundin des Opfers sexuelle Handlungen forderte. Ein Streit über diese Situation führte zu einer scharfen Auseinandersetzung.
Der tödliche Streit
Der Streit eskalierte, nachdem der Angeklagte eine Dreiecksbeziehung mit dem Opfer und dessen Freundin ins Spiel brachte. Dies führte dazu, dass das Opfer und die Freundin die Wohnung verließen und der Angeklagte eine Frist zum Auszug erhielt. Der 37-Jährige fühlte sich daraufhin wütend und verzweifelt, als er sah, wie das Opfer seine Sachen packte. In der Küche kam es dann zur Auseinandersetzung, in deren Verlauf er sich nur noch bruchstückhaft an die neun Stiche erinnern kann, die er dem Opfer versetzte. Der tödliche Schnitt ins Herz des Opfers war der entscheidende Moment.
Der Prozess wird am 7. Februar fortgesetzt. Der Fall wirft Fragen hinsichtlich der emotionale Vorbedingungen auf, die zu solchen Affekthandlungen führen können. Laut Wikipedia sind Affekthandlungen reaktive Handlungen, die durch intensiv empfundene Gemütsregungen wie Zorn oder Wut motiviert sind. Sie geschieht oft in einem Zustand mangelnder Überlegung und kann durch bislang anhaltende emotionale Entwicklungen wie Eifersucht oder Enttäuschung ausgelöst werden.
Psychologische Aspekte des Falls
Der Angeklagte könnte eine Affekthandlung begangen haben, ein Begriff, der häufig in kriminologischen Zusammenhängen auftritt. Solche Handlungen sind typischerweise von einer spezifischen Vorgeschichte geprägt, ebenso wie von besonderen Täter-Opfer-Beziehungen. Merkmale einer Affekthandlung sind oft innere Konflikte, die sich lange Zeit aufbauen und in einer explosiven Reaktion münden. In Deutschland können solche Taten gemäß § 21 StGB zur Strafmilderung führen.
Psychologen und Psychiater stehen vor der Aufgabe, den Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat zu beurteilen. Die Beziehung zwischen dem Angeklagten und dem Opfer, kombiniert mit den emotionalen Spannungen und dem Vorfall selbst, wird im weiteren Verlauf des Prozesses eine zentrale Rolle spielen. Der Fall zeigt, wie komplex und vielschichtig Affekthandlungen sein können.