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DemokraTisch: Fünf Fragen zur Abweisung von Wahlaufrufen am Rathaus!

Am 22. Januar 2025 berichtet die Kreiszeitung, dass die Samtgemeindeverwaltung der Initiative „DemokraTisch“ die Genehmigung zum Aufhängen eines Wahlaufruf-Banners am Rathauszaun verweigert hat. Die Entscheidung beruht auf der Begründung, dass das Rathaus als Briefwahllokal dient, an dem jede Art von Wahlbeeinflussung unzulässig ist. Dies geschieht im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahl am 23. Februar, für die die Initiative eine Kampagne mit dem Slogan „Rechtsextremismus stoppen – offen, freundlich, demokratisch“ plant.

Die Initiative, die im November gegründet wurde, hat zwei zentrale Standorte für ihre Banner vorgeschlagen, die beide abgelehnt wurden: der Zaun vor dem Rathaus und das Geländer am ehemaligen Kaufhaus Kastendieck. Während einer Ratssitzung erkundigte sich die Einwohnerin Doris Kaufhold nach den Gründen für die Ablehnung. Bürgermeister Thomas Metz verwies auf die Samtgemeindeverwaltung als Verantwortliche für diese Entscheidung. Erster Samtgemeinderat Roland Link betonte die Notwendigkeit der politischen Neutralität, hob aber gleichzeitig hervor, dass Wahlaufrufe nicht als Wahlwerbung definiert sind.

Politische Neutralität und Fragen der Konsistenz

Link räumte ein, dass das Aufhängen von Wahlaufrufen nicht unbedingt als Wahlwerbung angesehen werden sollte. Er bezog sich jedoch auf die geltenden Regelungen im Kommunalwahlrecht, die die politischen Aktivitäten um Wahllokale regeln. Ungereimtheiten in dieser Entscheidung wurden offensichtlich, als in unmittelbarer Nähe des Rathauses Wahlwerbung der SPD hängt. Link sprach von einer „Bannmeile“ um Wahllokale, innerhalb derer jegliche Form der Wahlbeeinflussung untersagt sei. Konkrete gesetzliche Grenzen wurden jedoch nicht genannt.

Für die Ablehnung des Standorts am ehemaligen Kaufhaus Kastendieck wurden Lösungsvorschläge der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr unter Berufung auf die Verkehrssicherheit angeführt. Bevölkerungsperson Julia Hüchting sprach die Diskrepanz an, dass dort regelmäßig andere Banner, zum Beispiel zur Blutspende, aufgehängt werden. Bürgermeister Metz versicherte, sich um Klärung der Situation zu bemühen und empfahl der Initiative, alternative Standorte auf Privatgrund in Betracht zu ziehen. Interessanterweise hing an besagtem Standort am Mittwoch ein Banner der Verkehrswacht mit dem Aufruf „Achten Sie auf Kinder!“.

Relevanz der Wahlgrundsätze

Die Auseinandersetzung um die politischen Aktivitäten im Rahmen der bevorstehenden Wahl bringt auch grundsätzliche Überlegungen zur Demokratie und zu den Wahlgrundsätzen in Deutschland auf. Nach Artikel 38 des Grundgesetzes geht die Ausübung der Staatsgewalt vom Volk aus und wird durch Wahlen ermöglicht. Fünf wesentliche Wahlgrundsätze prägen den demokratischen Prozess: allgemeines, unmittelbares, freies, gleiches und geheimes Wahlrecht. Diese Prinzipien sind für alle Parlamentswahlen in Deutschland von Bedeutung, ob auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene.

Der allgemeine Wahlgrundsatz besagt, dass alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren wahlberechtigt sind, unabhängig von Geschlecht, Einkommen oder Beruf. Das unmittelbare Wahlrecht garantiert, dass die Wähler direkt ihre Abgeordneten wählen. Bei freien Wahlen darf keine Zwangswahl oder Beeinflussung stattfinden. Der Grundsatz der Gleichheit besagt, dass jede Stimme den gleichen Wert hat, wobei es Ausnahmen wie die Fünf-Prozent-Hürde für Parteien gibt. Schließlich muss die Wahl geheim ablaufen, was durch Stimmabgabe in nicht einsehbaren Wahlkabinen sichergestellt wird. Briefwahl ist ebenfalls möglich, muss jedoch rechtzeitig beantragt werden.

Im Falle von Verstößen gegen diese Wahlrechtsgrundsätze kann eine Wahl angefochten werden, was eine Wahlprüfung beim Deutschen Bundestag zur Folge hat. Die Entscheidungen werden letztendlich durch den Wahlprüfungsausschuss getroffen. Bei erfolgloser Anfechtung sind weitere rechtliche Schritte beim Bundesverfassungsgericht möglich. Fehler im Wahlverfahren können jedoch nur durch spezielle Rechtsbehelfe angegriffen werden, die im Bundeswahlgesetz und der Bundeswahlordnung geregelt sind. Diese Rahmenbedingungen unterstreichen die Bedeutung und die Integrität des demokratischen Prozesses in Deutschland.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
kreiszeitung.de
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degruyter.com
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bundesregierung.de

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