
Ein Todesfall nach einem Treppensturz zeigt die komplexen Zusammenhänge von psychischen Erkrankungen und Gewaltverhalten. In Uelzen, Niedersachsen, wurde ein 19-Jähriger wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt. Das Landgericht Lüneburg ordnete zudem seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Die Entscheidung des Gerichts folgte der Forderung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung, die die potenzielle Gefahr des Beschuldigten für die Allgemeinheit feststellten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Verurteilte Revision eingelegt hat und somit das Verfahren fortgesetzt wird, wie ndr.de berichtet.
Der Vorfall ereignete sich in einer Julinacht, als der Beschuldigte, ein geduldeter Asylbewerber aus Marokko, das Opfer, einen 55-jährigen Familienvater, die Treppe hinunterstieß, um an dessen Mobiltelefon zu gelangen. Der Mann starb infolge der erlittenen Verletzungen, die ein Schädel-Hirn-Trauma umfassten. Die Richterin Silja Precht stellte fest, dass der Beschuldigte den Tod des Opfers „billigend in Kauf genommen“ habe. Trotz psychischer Probleme, die seine Schuldfähigkeit beeinflussten, wurde der Fall nach Erwachsenenstrafrecht behandelt, was auf die Schwere der Tat hinweist, berichtet mopo.de.
Psychische Probleme und Gewaltpotenzial
Im Laufe des Verfahrens wurde deutlich, dass der 19-Jährige unter paranoider Schizophrenie leidet, möglicherweise verschärft durch Drogenkonsum, insbesondere Haschisch und Marihuana. Ein psychiatrischer Gutachter stellte eine mehr als siebenfache Wahrscheinlichkeit für zukünftige Gewalttaten fest. Diese hohen Werte stehen in Übereinstimmung mit statistischen Erkenntnissen, die belegen, dass Personen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere solchen, die mit Substanzmissbrauch einhergehen, ein signifikant erhöhtes Gewaltrisiko gegenüber der Allgemeinbevölkerung aufweisen. Schizophrenie und andere psychische Störungen zeigen ein durchschnittliches Gewaltrisiko von 6-10%, bei gleichzeitigem Drogenmissbrauch kann es über 10% steigen, erläutert zeit.de.
Der genaue Motiv für den Raub ist nach wie vor unklar. Staatsanwaltschaft und Gutachter mutmaßen, dass der Beschuldigte im Wahn handelte und möglicherweise von Stimmen geleitet wurde. Er berichtete, seine frühere Freundin habe ihn verhext und äußerte Wahnvorstellungen, die seine Gewalttat beeinflusst haben könnten. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Geschehnisse als ein „sehr tragisches Geschehen“ und betonte die Dringlichkeit, die Unterbringung des Verurteilten jährlich zu überprüfen, während der Beschuldigte bei der Urteilsverkündung regungslos blieb.
Insgesamt wirft dieser Fall grundlegende Fragen zur Verantwortung von Personen mit psychischen Störungen und deren Behandlung auf. Zudem unterstreicht er die Notwendigkeit, die Hintergründe von mehrfachem Drogenmissbrauch und Gewalt in Verbindung mit psychischen Erkrankungen genauer zu betrachten. Die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dieser Tragödie sind dabei ebenso bedeutend wie die individuellen Schicksale, die darunter leiden.