Niedersachsen

Stadt Braunschweig: Tagesmutter verliert Garten für Kinderbetreuung!

In Braunschweig ist die Entscheidung gefallen, dass die Tagesmutter Ulrike von Stein-Albert nach 30 Jahren die Betreuung ihrer Kinder im eigenen Garten einstellen muss. Die Stadt Braunschweig hat das Verbot nach einer Kontrolle ausgesprochen, die wegen möglicher Sicherheitsmängel angesetzt wurde. Bei der Kontrolle wurden mehrere Gefahrenquellen entdeckt. Dazu gehören ein ungesicherter Komposthaufen sowie giftige Pflanzenteile eines Rhododendrons im Garten der Tagesmutter. Dieses Verbot hat nicht nur Auswirkungen auf Ulrike von Stein-Albert, sondern auch auf die Familien, deren Kinder dort betreut werden.

Im Detail führt die Stadt aus, dass gefährliche Bereiche im Garten nicht ausreichend gesichert sind. Dies bedeutet, dass die Kinder nicht im Garten spielen dürfen. Ulrike von Stein-Albert zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung und empfindet die Regelung als unverständlich, insbesondere da der Garten in den vergangenen Jahren keine Gefahr für die Kinder dargestellt habe. Sie betont, dass die Sicherheit der Kinder für sie an erster Stelle stehe.

Relevante Vorschriften und Vorgaben

Die Stadt Braunschweig ist verpflichtet, die Sicherheit in Tagespflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Jugendämter sind seit 2021 angehalten, die Gärten von Tagespflegestellen zu überprüfen. Bei einer Kontrolle im vergangenen Jahr wurden dann auch Mängel festgestellt, die zur aktuellen Situation geführt haben. Martin Albinus, der Leiter des Jugendamtes, berichtet von der Mitteilung an die Tagesmutter über die festgestellten Mängel.

Eltern zeigen sich enttäuscht über das Verbot, da ihre Kinder nun nur in Begleitung der Eltern den Garten betreten dürfen. Carolin Sauss, eine betroffene Mutter, bezeichnet das Vorgehen der Stadt als unfair und hebt hervor, wie wichtig es sei, dass Kinder im Rahmen eines geschützten Umfeldes lernen, mit Gefahren umzugehen. Angesichts der Situation haben die Eltern bereits Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen und hoffen auf eine gemeinsame Lösung für alle Beteiligten.

Regelungen zur Kindertagespflege

In Deutschland dürfen Tagespflegepersonen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Die Stadt Braunschweig fördert die regelmäßige Betreuung von Kindern aus dem Stadtgebiet, und es ist möglich, Kindertagespflege als selbständige Tätigkeit sowohl im eigenen Haushalt als auch in angemieteten Räumen anzubieten. Bei der Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege werden persönliche Eignung, Sachkompetenz, das Betreuungskonzept sowie die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten überprüft. Zu den benötigten Nachweisen zählen unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsnachweis.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Kindertagesbetreuung sind im Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) verankert, welches auch als Kinder- und Jugendhilfegesetz bekannt ist. Dieses Gesetz stipuliert, dass Eltern einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder durch Kindertagespflege haben. Es gilt dabei, die Kinder in ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist verpflichtet, Eltern über Platzangebote und pädagogische Konzepte zu informieren.

Zusammenfassend zeigt die Situation rund um Ulrike von Stein-Albert, wie wichtig Sicherheitsaspekte in der Kindertagespflege sind und wie sehr sie das tägliche Leben von betreuenden Personen und betroffenen Familien beeinflussen können. Es bleibt abzuwarten, wie die Verantwortlichen in Braunschweig weiter verfahren und ob es zu einer Lösung kommt, die den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
braunschweig.de
Mehr dazu
kindertagesbetreuung.de

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