Schaumburg

Wichtige Infos zur Bundestagswahl: So beantragen Sie die Briefwahl!

In Rodenberg laufen die Vorbereitungen auf die kommende Bundestagswahl auf Hochtouren. Die Wahl findet am Sonntag, dem 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr statt. In der Samtgemeinde sind etwa 12.300 Wahlberechtigte registriert. Hier stehen insgesamt 24 Wahllokale bereit, um den Bürgerinnen und Bürgern die Stimmabgabe zu erleichtern.

Die Briefwahlbüros öffnen voraussichtlich am 10. Februar, um den Wahlberechtigten die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme auch vor dem eigentlichen Wahltag sicher und bequem abzugeben. Die amtlichen Stimmzettel werden in der ersten Februarwoche erwartet. Der Versand der Briefwahlanträge beginnt direkt nach Erhalt der Stimmzettel. Es wird darauf hingewiesen, dass Rückfragen zu Briefwahlanträgen bis zum 12. Februar unterlassen werden sollten.

Beantragung der Briefwahlunterlagen

Wahlberechtigte können bis zum 19. Februar um 8 Uhr Briefwahlunterlagen elektronisch beantragen, entweder über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder über die Website rodenberg.de. Auch schriftliche Anträge sind möglich, wobei hier die Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden kann. Wichtig ist, dass Anträge folgende Angaben enthalten müssen: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift. Eine telefonische Antragstellung ist nicht gestattet.

Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für andere Personen ist eine Vollmacht erforderlich. Das Briefwahlbüro im Rathaus wird ab dem 10. Februar geöffnet sein und bietet barrierefreien Zugang über einen Treppenlift am Hintereingang.

Öffnungszeiten und benötigte Dokumente

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, am Dienstag von 13:30 bis 16 Uhr sowie am Donnerstag von 13:30 bis 18 Uhr. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen müssen die Wahlberechtigten ihren Personalausweis sowie die Wahlbenachrichtigungskarte mitbringen.

Die kommende Bundestagswahl bietet zwei Wege der Stimmabgabe: die Urnenwahl am Wahltag selbst und die Briefwahl. Dies ist besonders relevant, da der Zeitraum für die Beantragung von Briefwahlunterlagen aufgrund der vorgezogenen Neuwahl verkürzt ist. Die bisherige Entwicklung zeigt, dass der Anteil der Briefwähler in den letzten Wahlen deutlich gestiegen ist. 2021 lag er bei 47,3 Prozent, was rund 22,1 Millionen Stimmen entspricht, während es 2017 nur 28,6 Prozent waren.

Die Wahlberechtigten sind angehalten, ihre Briefwahlunterlagen bald zu beantragen, da die Frist für den Einwurf der Wahlbriefe bis zu Donnerstag, dem 20. Februar, endet. Am Wahltag müssen die Wahlbriefe bis 18 Uhr bei der Gemeindebehörde eingegangen sein. Innerhalb Deutschlands können Wahlbriefe ohne Briefmarke versendet werden; im Ausland ist eine Frankierung notwendig.

Bei der Bundestagswahl 2021 waren insgesamt 61.181.072 Personen wahlberechtigt, wobei der Anteil der Wahlberechtigten unter 30 Jahren bei 14,2 Prozent lag. Die demographische Entwicklung zeigt ein steigendes Durchschnittsalter der Wählerschaft, was die Relevanz der bevorstehenden Wahl unterstreicht.

SN Online berichtet, dass die Vorbereitungen in Rodenberg im vollen Gange sind, während auf Bundestag.de die allgemeinen Regelungen zur Briefwahl dargelegt sind. Zudem liefert die Bundeszentrale für politische Bildung wertvolle Statistiken zur Wahlberechtigung in Deutschland.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
sn-online.de
Weitere Infos
bundestag.de
Mehr dazu
bpb.de

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