
Im Jahr 2025 fördern das Land Niedersachsen und die Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2 Millionen Euro. Diese Initiative zielt darauf ab, die Vielfalt des kulturellen Lebens und den sozialen Zusammenhalt in der Region zu stärken. Insbesondere kleinere Kultureinrichtungen spielen eine entscheidende Rolle für die Regionalentwicklung in Niedersachsen, einem Flächenland, in dem sie ein wichtiges Kriterium für ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot darstellen.
Die finanziellen Mittel können von kleinen Kultureinrichtungen beantragt werden, wobei die Fördersummen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro liegen und eine Förderquote von bis zu 75 Prozent angeboten wird. Anträge müssen bei dem zuständigen Landschaftsverband eingereicht werden. Für die Region Schaumburg stehen von der Schaumburger Landschaft etwa 25.000 Euro zur Verfügung. Die Vergabe umfasst Baumaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik und weitere Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Jedoch können keine Personalkosten, laufende Sachkosten oder der Erwerb von Immobilien gefördert werden.
Antragsberechtigung und Förderbedingungen
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, darunter eingetragene Vereine, gGmbHs, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften. Die Antrag stellenden Kultureinrichtungen müssen ein regelmäßiges, öffentlich zugängliches Kulturangebot bieten und dürfen nicht ausschließlich gewinnorientiert arbeiten. Zu den antragstellenden Einrichtungen zählen unter anderem Heimatvereine, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Musikschulen sowie Theater und Freilichtbühnen.
Ein schriftlicher Antrag, der eine Projektbeschreibung sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan umfasst, ist Voraussetzung für eine Förderung. Der Antragsstichtag für Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro ist der 1. Mai 2025. Die Anträge sind an die Schaumburger Landschaft, Schlossplatz 5, 31675 Bückeburg, zu senden. Informationen zu den Antragsverfahren und Beratungsterminen können auf den Webseiten der Landschaftsverbände gefunden werden.
Ziele des Förderprogramms
Das Niedersächsische Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen verfolgt das Ziel, notwendige Anschaffungen und die Weiterentwicklung der baulichen und technischen Infrastruktur zu fördern. Es unterstützt damit insbesondere ehrenamtliches Engagement und private Initiativen. Geförderte Maßnahmen umfassen nicht nur bauliche Erhaltungs- und Ausbauarbeiten, sondern auch Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der inhaltlichen Qualität der Angebote. Niedersachsen fördert dabei vielfältige Projekte.
Die Kulturförderung in Niedersachsen erfolgt durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) und basiert auf drei Säulen: der institutionellen Förderung von Kultureinrichtungen, der Projekt- und Programmförderung sowie der regionalen Kulturförderung. Diese Struktur stellt sicher, dass sowohl größere als auch kleinere Projekte mit den nötigen Mitteln unterstützt werden. Informationen zu den allgemeinen Förderkriterien sowie Antragsverfahren sind auf der Webseite des MWK verfügber, und spezielle Richtlinien für die einzelnen Förderprogramme können dort ebenfalls abgerufen werden. MWK bietet umfassende Informationen.