
Im Landkreis Schaumburg wird ab dem 27. Januar 2025 die Geschwindigkeitsüberwachung intensiviert. Die zuständigen Behörden führen Kontrollen in mehreren Orten durch, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Laut den Informationen von SN Online werden an verschiedenen Tagen Blitztermine angesetzt, die die Bürger informieren sollen, wann und wo die Überwachungsmaßnahmen stattfinden.
Die Geschwindigkeitsmessungen erfolgen nicht nur durch mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, sondern auch als stationäre Kontrollen, die oftmals als „Starenkästen“ bezeichnet werden. Gegenüber der mobilen Überwachung zeigen Studien, dass ortsfeste Anlagen an relevanten Verkehrsknotenpunkten nachweislich positive Effekte auf die Verkehrssicherheit haben. Mobilen Anlagen hingegen wird eine unzureichende Wirkung auf das Geschwindigkeitsverhalten außerhalb der Überwachungszeiten nachgesagt, wie Trid berichtet.
Toleranzen und Bußgelder
Um die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben sicherzustellen, gilt im Landkreis Schaumburg eine Toleranzregelung. Diese besagt, dass außerhalb geschlossener Ortschaften 3% der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen werden. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h kommt ein Abzug von 3 km/h hinzug. Die Bußgelder werden nach Abzug der Toleranzen festgelegt und variieren je nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder für die verschiedenen Geschwindigkeitsüberschreitungen:
Bußgelder außerorts | Bußgelder innerorts |
---|---|
Bis 10 km/h: 20 Euro | Bis 10 km/h: 30 Euro |
11 bis 15 km/h: 40 Euro | 11 bis 15 km/h: 50 Euro |
16 bis 20 km/h: 60 Euro | 16 bis 20 km/h: 70 Euro |
21 bis 25 km/h: 100 Euro | 21 bis 25 km/h: 115 Euro |
26 bis 30 km/h: 150 Euro | 26 bis 30 km/h: 180 Euro |
Fahrverbote können ausgesprochen werden, wenn ein Fahrer zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell ist oder bei einem einmaligen Verstoß ab 31 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerorts gelten abweichende Grenzwerte für Fahrverbote.
Technologien der Geschwindigkeitsüberwachung
Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt durch verschiedene Technologien. Dazu zählen Radar, Laser, Lichtschranken und Videokameras. In Deutschland liegt die Verantwortung für Geschwindigkeitsverstöße beim Fahrzeugführer, während in Ländern wie Österreich der Halter des Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen wird. Die Messverfahren in Deutschland variieren und setzen unterschiedliche technische Geräte ein.
So ist das Blitzen in der Regel nach vorn gerichtet, um den Fahrzeughalter zu identifizieren. In der Schweiz hingegen sind die Polizeidienststellen der Kantone für die Überwachung zuständig. Wikipedia erläutert, dass die raising von Einnahmen aus Bußgeldern nicht immer die Kosten derÜberwachung deckt.
Die geplanten Blitztermine im Landkreis sind wie folgt festgelegt:
- Montag, 27. Januar: Stadthagen, Stadtteile und Ortsteile
- Dienstag, 28. Januar: Bückeburg, Stadtgebiet und Ortsteile
- Mittwoch, 29. Januar: Samtgemeinde Niedernwöhren
- Freitag, 31. Januar: Änderungen vorbehalten
Die Polizei wird zusätzlich Geschwindigkeitskontrollen durchführen, die jedoch nicht gesondert aufgeführt sind. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die neuen Maßnahmen die Verkehrssicherheit im Landkreis Schaumburg tatsächlich verbessern werden.