
In der Nacht zum Samstag ereignete sich im Landkreis Goslar eine spektakuläre Verfolgungsfahrt, die gegen 0:15 Uhr ihren Anfang nahm. Die Polizei Goslar entdeckte ein teures Auto mit gestohlenen Kennzeichen und versuchte, das Fahrzeug anzuhalten. Der Fahrer jedoch gab Gas und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit, was die Einsatzkräfte dazu zwang, ihm zu folgen. Laut NDR erstreckte sich die Flucht über mehrere Straßen bis nach Wallmoden.
Während dieser riskanten Fahrt gelang es dem Fahrer, das Auto auf einem Feldweg kurzfristig festzufahren. Als die Polizei sich näherte, versuchte er jedoch erneut, sich freizufahren. In einem dramatischen Moment setzte die Polizei Schüsse auf die Reifen ab und verwendete Signalmunition, um das Fahrzeug immobil zu machen. Letztendlich floh der 47-Jährige zu Fuß in einen angrenzenden Wald.
Festnahme im Wald
Die Polizei umstellte rasch das Waldstück und konnte den flüchtigen Fahrer schließlich festnehmen. Erste Ermittlungen ergaben, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand und zudem keinen Führerschein besaß. Unklar blieb, wem das Auto tatsächlich gehörte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Ermittlungen in diesem Fall übernommen, um die genauen Umstände zu klären, wie von RegionalHeute berichtet.
Die jüngste Verfolgungsfahrt wirft erneut Fragen zur Sicherheit im Straßenverkehr auf. In einem zurückliegenden Vorfall im März 2021 musste die Polizei ebenfalls drastische Maßnahmen ergreifen, als ein 27-jähriger Fahrer in Goslar mit einem silbernen Skoda Kombi eine Verfolgungsfahrt lief, die andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr brachte. Auch dort schossen die Polizisten auf die Reifen, um die Flucht zu stoppen und zu einer Festnahme zu gelangen.
Rechtlicher Kontext
Die juristischen Aspekte solcher Verfolgungen sind nicht unerheblich. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31. Januar 2012 wird die Schadensersatzpflicht des Fahrzeughalters bei einer Polizeiverfolgung behandelt. Bei der Verfolgung eines Autofahrers, der sich einer Polizeikontrolle entzogen hatte und dabei erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer schuf, entschied der BGH, dass der Flüchtige für die Schäden an Polizei- und anderen Fahrzeugen haftet, die durch sein selbstgefährdendes Verhalten verursacht wurden. Das Gericht stellte klar, dass die Polizei in solchen Situationen nicht nur zur Verhaftung, sondern auch zum Schutz der Allgemeinheit gezwungen ist, wie auch JuraExamen beschreibt.
Die Ereignisse im Landkreis Goslar sind ein eindrucksvolles Beispiel für die Herausforderungen, vor denen die Polizei bei der Verfolgung gefährlicher Fahrer steht. Die Kombination aus hohem Risiko für die Verkehrsicherheit und der Notwendigkeit, rechtliche Vorgaben einzuhalten, macht solche Einsätze besonders komplex.