Niedersachsen

Rektor gewinnt Rechtsstreit: 31.000 Euro für Überstunden in Niedersachsen!

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einer wegweisenden Entscheidung dem ehemaligen Schulleiter Frank Post rund 31.000 Euro für geleistete Überstunden zugesprochen. Laut NDR arbeitete Post über einen Zeitraum von mehreren Jahren mehr als die erlaubten wöchentlichen 40 Stunden. Es wurde festgestellt, dass er durchschnittlich 5 Stunden und 48 Minuten wöchentliche Zuvielarbeit geleistet hat.

Die Klage wurde von Post und anderen ehemaligen Schulleitern bereits 2020 vor dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Diese wurde jedoch abgewiesen, da die ehemaligen Rektoren unzureichende Belege für die geleisteten Überstunden vorlegten. Begründet wurde die Entscheidung mit mangelnder Klarheit in den Aufgaben, die zu der Zuvielarbeit führten. Ein weiterer Fall einer pensionierten Grundschulrektorin aus Bad Bentheim war ebenfalls nicht erfolgreich, da sie ihre Überstunden nicht ausreichend dokumentieren konnte, wie Welt berichtet.

Mehrarbeit von Schulleitern

Die Problematik der Überstunden beschäftigt die Beschäftigten im Bildungssektor seit Jahren. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert seit 2015 eine genaue Erfassung der Arbeitszeiten von Lehrkräften. Eine Studie der GEW zeigt, dass Schulleitungen im Durchschnitt mehr als 50 Stunden pro Woche arbeiten. Dennoch erkannte das Verwaltungsgericht die Studie nicht als ausreichend evidenzbasiert an, da sie nicht aktuell genug war. Auf dieser Basis entschloss sich das OVG, die strukturelle Mehrarbeit von Schulleitern anzuerkennen.

Eine Klage eines pensionierten Grundschulrektors aus Hannover führte zu einer Entschädigung in Höhe von 31.435,59 Euro. Der Rektor hatte seine Überstunden über ein ganzes Jahr dokumentiert. Der Vorsitzende Richter Frank Hüsing führte aus, dass die Dokumentation der Mehrarbeit ausreichend gewesen sei, um das Urteil zu stützen. Dennoch kam der Rektor lediglich für einen Zeitraum ab November 2017 in den Genuss der Entschädigung, da frühere Zeiträume nicht genügend belegt werden konnten.

Zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen

Die aktuelle Entscheidung lässt auf mögliche Änderungen in der gesetzlichen Regelung zur Arbeitszeiterfassung hoffen. Sollte die rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Arbeitszeiterfassung für Schulleitungen und Lehrkräfte geschaffen werden, könnte dies die Arbeitsbedingungen im Bildungswesen nachhaltig verbessern. Der Landesvorsitzende der GEW, Stefan Störmer, begrüßte die Anerkennung der Mehrarbeit und forderte weitere Schritte zur Verbesserung der Situation an.

Trotz der positiven Entscheidung für einige, bleibt die generelle Problematik: In Niedersachsen gibt es derzeit keine umfassende Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte. Die individuelle Erfassung führt dazu, dass viele Überstunden nicht geltend gemacht werden können. Dass ein Teil der Mehrarbeit auf organisatorische Defizite und überobligatorisches Engagement zurückgeführt wird, verkompliziert die Sache zusätzlich. Diese Herausforderungen müssen in Zukunft angegangen werden, um die Arbeitsbedingungen für Schulleiter und Lehrkräfte zu verbessern.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
welt.de

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