
Am 4. März 2025 wurde ein 30-jähriger Cousin zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung, wegen Vergewaltigung seiner minderjährigen Cousine. Die Taten sind zwischen Januar 2010 und Dezember 2012 in Châteauroux geschehen, als das Opfer zwischen zehn und zwölf Jahre alt war. Die Verurteilung fand im Rahmen der Cour d’assises des mineurs de l’Indre statt, wo die Staatsanwaltschaft eine Strafe von sechs Jahren Haft gefordert hatte, wovon ebenfalls zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Das Opfer, mittlerweile 24 Jahre alt, hatte ihre Erlebnisse erstmals bei ihrer Physiotherapeutin angesprochen und berichtete von den traumatischen Übergriffen, die sie erleiden musste. Der Angeklagte versuchte während des Prozesses, die Vorwürfe zu leugnen, indem er behauptete, die Aussagen des Opfers seien Lügen.
Die Taten wurden nicht nur vom älteren Cousin begangen, sondern teilweise auch, als er selbst minderjährig war. Ein psychologisches Gutachten stellte fest, dass der Angeklagte eine „fuyende Haltung“ zeigte, was darauf hindeutet, dass er sich vor der Verantwortung drückte. Zudem wurde die Entscheidung getroffen, ihn im automatisierten Strafregister für Sexual- und Gewalttäter (Fijais) zu vermerken. Diese Maßnahme schließt ein Verbot ein, künftig mit Kindern zu arbeiten. Nach seiner Haftstrafe hat der Angeklagte für drei Jahre Therapie und eine Verpflichtung zur Arbeit zu leisten.
Kontext zu Gewalt gegen Minderjährige
Die Verurteilung des Cousins kommt zu einem Zeitpunkt, an dem in Frankreich das Thema Gewalt gegen Minderjährige besonders relevant ist. So wurden kürzlich im Dezember 2024 auch mehrere Personen in Châteauroux zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie Minderjährige ohne Genehmigung in Pflegefamilien untergebracht hatten. Die Strafen reichten bis zu sechs Jahren für Julien M., der eine Geldstrafe von 20.000 Euro erhielt. Bruno C. wurde zu vier Jahren sowie einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Diese Fälle sind Teil einer umfassenderen Untersuchung, die seit 2017 läuft. Rund 60 Kinder waren illegal von der Aide sociale à l’enfance in Nordfrankreich in nicht genehmigte Unterkünfte platziert worden. Die Berichte über Gewalt, Strangulationen und Humiliationen in diesen früheren Pflegefamilien werfen ein grelles Licht auf die Missstände im System der Kinderbetreuung.
Das Schicksal der Opfer und die dadurch ausgelösten juristischen Konsequenzen sind Teil einer laufenden Debatte über den Schutz von Kindern und die Notwendigkeit, die Kontrollsysteme zu reformieren. Der Norddepartement hat bereits auf die Forderungen reagiert und plant, die Überwachung der Pflegeeinrichtungen zu verstärken. Die Justiz hat in beiden Fällen den Opfern Gehör geschenkt und zeigt, wie ernst die Situation von Gewalt an Minderjährigen genommen wird.
In Anbetracht dieser Entwicklungen wird deutlich, dass die Gesellschaft noch viel zu tun hat, um sicherzustellen, dass Kinder in einem sicheren Umfeld aufwachsen können. Die Strafen in den verschiedenen Fällen sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber der Fokus muss weiterhin auf Prävention und Schutz liegen.