
Im Landkreis Osterholz hat das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck im Jahr 2024 einen Rekord beim Steueraufkommen verzeichnet. Laut Weser-Kurier steht ein Anstieg von knapp 1,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu Buche. Das gesamte Steueraufkommen summierte sich auf mehr als 449 Millionen Euro, was einen Anstieg um sechs Millionen Euro gegenüber 2023 entspricht und sogar 47 Millionen Euro mehr als 2022 ausmacht.
Die hervorragenden Zahlen sind unter anderem auf die umfassende Grundsteuerreform zurückzuführen, die ein zentrales Thema in der Verwaltung darstellt. Im Rahmen der Reform wurden insgesamt 57.000 wirtschaftliche Einheiten bearbeitet, wobei die Grundbesitzstelle mehr als 99 Prozent aller Fälle erfolgreich abgeschlossen hat. Dies ermöglicht es den Rathäusern im Kreisgebiet, die Grundsteuerbescheide planmäßig zu versenden.
Details zur Steuerstruktur
Die Steuerstruktur im Landkreis zeigt, dass die Umsatzsteuer mehr als ein Drittel des Gesamtaufkommens ausmacht. Die Einkommensteuer betrug 100,9 Millionen Euro, verteilt auf etwa 44.300 Steuerfälle, wovon rund 23.800 Arbeitnehmer betroffen sind. Die Körperschaftsteuer erreichte mit 21 Millionen Euro einen bedeutenden Wert, entrichtet von juristischen Personen. Insgesamt sind im Finanzamt 153 Beschäftigte tätig, darunter 18 Nachwuchskräfte. Ausbildungsleiterin Linda Beckmann kündigte zudem sieben Ausbildungsplätze zum August an und wies darauf hin, dass zwei Plätze für ein duales Studium an der Steuerakademie in Rinteln verfügbar sind.
Die Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 in Kraft tritt, wurde am 18. Oktober 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Der Gesetzesentwurf zur Reform der Grundsteuer traf auf breite Unterstützung seitens der großen Parteien, während die AfD und die FDP kritische Stimmen erhoben. Diese Reform verändert die bisherigen Bewertungsgrundlagen, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Künftig wird der Grundsteuerwert anhand von Faktoren wie Größe, Lage und Bodenrichtwert ermittelt. Bis 2025 müssen alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen, die elektronisch über ELSTER erfolgt, wie bodenrichtwerte-deutschland erklärt.
Neue Berechnungsmodelle und ihre Auswirkungen
Die Reform bringt neue Bewertungsmodelle mit sich (A, B, C) und führt zu einer Neuberechnung der Grundsteuer, in der auch Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Darüber hinaus haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe der Grundsteuer durch örtliche Hebesätze selbst zu bestimmen. Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast für Eigentümer und indirekt auch für Mieter haben. Die Reform wird zwar als notwendig erachtet, birgt jedoch Unsicherheiten über die tatsächlichen Auswirkungen auf Immobilienbesitzer und Finanzämter.
Die Umstellung auf das neue System wird von verschiedenen politischen Gruppen unterschiedlich bewertet. Während die Unterstützer die Reform als modern und gerecht erachten, befürchten Kritiker, dass die Einführung neuer Regelungen zu einer erhöhten steuerlichen Belastung führen könnte. Für viele Fragen rund um die Grundsteuererklärung, die einzureichen ist, um die leichteren Steuervergünstigungen zu sichern, bestehen häufig Unsicherheiten, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnten.