
Immobilien- und Landbesitzer in Ritterhude haben seit Mitte Januar 2025 neue Grundsteuerbescheide erhalten, die zu einem erhöhten Anrufaufkommen im Rathaus geführt haben. In der ersten Woche nach dem Versand von insgesamt 7150 Bescheiden meldeten sich bereits 696 Bürger zu Wort. Dies ist eine erhebliche Steigerung im Vergleich zu den üblichen Anrufen in der Finanzabteilung, wo das tägliche Volumen normalerweise im zweistelligen Bereich liegt. Die Gemeinde hat reaktive Maßnahmen ergriffen, indem sie zwei Mitarbeiter der Finanzabteilung abgestellt hat, um die Anfragen zu bearbeiten und die Erreichbarkeit auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten zu gewährleisten, wie Weser-Kurier berichtet.
Die Anfragen der Bürger konzentrieren sich hauptsächlich auf Unklarheiten hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse sowie Verwechslungen zwischen verschiedenen Flächenarten, wie Nutz-, Wohn- und Grundstücksfläche. Einige Anrufer empfinden die vom Finanzamt ermittelten Messbeträge als überhöht. Tatsächlich haben sich die Grundsteuern für einige Betroffene verdreifacht, während sie bei anderen gesunken sind. Die Verwaltung rät den Bürgern dringend, sich bei weiteren Problemen direkt an das Finanzamt zu wenden, und weist darauf hin, dass viele Anrufe durch eine genauere Prüfung der Grundlagenbescheide vermieden werden könnten.
Hintergrund der Grundsteuerreform
Die Grundsteuerreform, deren Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 erfolgte, legt die Werte zugrunde, die Städte und Gemeinden ab 2025 für die Grundsteuererhebung verwenden. Hauseigentümer sind verpflichtet, dem Finanzamt Veränderungen zu melden, die die Wertfeststellungen beeinflussen, etwa Neubauten, Sanierungen oder Änderungen der Nutzung von Grundstücken. Die Anzeigepflicht kann ab dem 1. Januar 2023 elektronisch erfüllt werden, was durch ein Anzeigeformular unter www.elster.de möglich ist. Dies ist eine wesentliche Neuerung, die darauf abzielt, die Grundsteuerveranlagung zu vereinfachen und zu modernisieren, wie Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz erläutert.
Wichtig ist zudem, dass Änderungen der Eigentumsverhältnisse, wie etwa Verkäufe, nicht mehr angezeigt werden müssen, da das Finanzamt durch andere Kanäle bereits informiert wird. Allerdings müssen wertverändernde Maßnahmen, die einen Anstieg von mehr als 15.000 Euro zur Folge haben, rechtzeitig gemeldet werden. Für die Änderungen in 2022 oder 2023 gilt eine Frist bis zum 31. Dezember 2024 und für Anpassungen in 2024 bis zum 31. März 2025.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
Die Gemeinden Ritterhude und Lilienthal haben trotz der umfangreichen Beschiedserstellung entschieden, ihre Grundsteuerhebesätze für 2025 nicht zu erhöhen. Bürgermeister Müller von Ritterhude und Bürgermeister Schlobohm von Lilienthal prognostizieren, dass die Steuereinnahmen aufgrund der neuen Bescheide um jeweils 200.000 Euro geringer ausfallen werden. Dies könnte sich auf die kommunalen Finanzen in den kommenden Jahren auswirken und führt dazu, dass beide Verwaltungen finanzielle Einbußen erwarten.
Insgesamt zeigt sich, dass die Grundsteuerreform und die neue Regelung zur Wertfeststellung tiefgreifende Auswirkungen auf Eigentümer und lokale Verwaltungen hat. Die Herausforderungen, die sich aus den Änderungen ergeben, wurden nicht nur in Ritterhude, sondern auch in anderen Gemeinden spürbar, was das vermehrte Anrufaufkommen verdeutlicht.