
Die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Deutschland in Kraft tritt, bringt für viele Immobilienbesitzer und Mieter weitreichende Veränderungen mit sich. Dies zeigt sich aktuell besonders in der Gemeinde Lilienthal, wo zahlreiche Steuerbescheide verschickt wurden. Dies führte zu einem hohen Anrufaufkommen im Rathaus, welches Kämmerer Hartmut Schlobohm als „erheblich“ beschreibt. In den letzten Tagen wurden viele Fragen zum Thema Grundsteuer laut, und Berichte über Unstimmigkeiten bei den Wohn- und Nutzflächen sowie den Grundstücksgrößen sind an der Tagesordnung. Laut Weser Kurier verschickte die Gemeinde etwa 8000 Steuerbescheide an Grundstücks- und Immobilienbesitzer. Fehler, die etwa durch geänderte Eigentumsverhältnisse oder falsche Adressierungen der Bescheide entstanden sind, tragen zur Verwirrung bei.
Ein zentraler Punkt der Beschwerden ist, dass viele Bürger die Bescheide vom Finanzamt nicht ausreichend überprüft haben. In einigen Fällen wurde sogar Klage gegen die Gemeindebescheide beim Verwaltungsgericht eingereicht. Allerdings betont Schlobohm, dass Klagen gegen die Festsetzung des Finanzamts oft keine Aussicht auf Erfolg haben, da Widersprüche direkt beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Die Bescheide basieren auf Daten des Finanzamts, die mit einem Hebesatz von 590 Prozent multipliziert wurden. Diese Entscheidung des Gemeinderats wird weiterhin bei der Grundsteuer B beibehalten.
Erhöhte Steuerlast und Widersprüche
Viele betroffene Bürger berichten von stark erhöhten Grundsteuerbeträgen, die teilweise eine Verdopplung oder Verdreifachung zum Vorjahr darstellen. Die Reform führt somit zu Gewinnern und Verlierern – einige zahlen weniger, während andere stark belastet werden. „Wir möchten strittige Fälle bis zum 15. Februar klären“, so Schlobohm, da einige Anrufer bereits angedeutet haben, die fälligen Beträge nicht zu begleichen. Die Verwaltung betrachtet diese Entscheidung als ungünstig.
Die Rechtslage zu den Grundsteuerbescheiden ist komplex. Wie SWR Fernsehen berichtet, müssen Grundstückseigentümer die neue Grundsteuer zunächst unabhängig von möglichen Fehlern in den Bescheiden bezahlen. Einsprüche sind nur möglich, wenn die Kommunen falsch gerechnet haben. Letztes Jahr mussten Besitzer bei extremen Abweichungen vom Verkehrswert Einspruch einlegen, was in Rheinland-Pfalz eine Differenz von 40% und in Baden-Württemberg von 30% voraussetzt.
Moderne Ansätze zur Grundsteuerbewertung
Die Grundsteuerreform zielt darauf ab, eine modernere und gerechtere Besteuerung zu schaffen. Der Grundsteuerwert eines Grundstücks wird durch Größen wie Lage, Nutzung und Bodenrichtwert bestimmt. Im Zuge der Reform wurden neue Bewertungsmodelle eingeführt, die eine differenzierte Berechnung ermöglichen. Diese Basieren nicht mehr nur auf Einheitswerten, sondern kombinieren verschiedene Faktoren. Wichtig dabei ist, dass die Grundsteuererklärung für alle Eigentümer verpflichtend ist und digital über das Portal ELSTER eingereicht werden kann.
Doch die Reform steht auch vor rechtlichen Herausforderungen. Viele Juristen, darunter Professor Gregor Kirchhof, halten die neue Grundsteuer für verfassungswidrig. Es sind bereits etliche Musterklagen gegen die Grundsteuererhebung eingereicht worden, was die Unsicherheit für Immobilienbesitzer weiter erhöht. Der Druck auf zahlreiche Kommunen wächst, die noch nicht zu einer abschließenden Berechnung der neuen Hebesätze gekommen sind, was einen weitreichenden Einfluss auf die Steueraufkommen haben könnte. Und während die Gemeinde Lilienthal eine Senkung der Steuereinnahmen um 200.000 Euro erwartet, bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die Haushaltspolitik auswirken wird.
Die künftige Entwicklung der Grundsteuer in Deutschland wird von vielen Faktoren beeinflusst werden. Politische Entscheidungen, gesellschaftliche Reaktionen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind dabei zentrale Themen, die es zu beobachten gilt, um das Feld der Grundsteuer umfassend verstehen zu können. Die grundsätzlichen Unklarheiten und rechtlichen Auseinandersetzungen könnten zu weiteren Anpassungen der Reform führen, welche die Eigentümer und Mieter weiterhin betreffen werden, sowohl in Lilienthal als auch bundesweit.