Osterholz

Friseurin wegen Subventionsbetrug vor Gericht: 800 Euro Strafe!

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Hilfsmaßnahmen haben vielerorts zu Unklarheiten und Missbräuchen geführt. Ein Beispiel dieser Thematik kommt aus Osterholz-Scharmbeck. Dort steht eine Inhaberin eines Friseursalons im Mittelpunkt eines Verfahrens wegen Subventionsbetrugs. Laut einem Bericht des Weser-Kurier wird der 39-Jährigen vorgeworfen, im Februar 2021 unrechtmäßig eine außerordentliche Wirtschaftshilfe von über 2.000 Euro beantragt und erhalten zu haben.

Diese Hilfe, bekannt als November- und Dezemberhilfe, war für Unternehmen, Selbstständige und Vereine gedacht, die durch die Schließungen ab dem 2. November 2020 erhebliche Einnahmeverluste erlitten hatten. Die Angeklagte hätte jedoch, so die Staatsanwaltschaft, einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen müssen. Ihre Verteidigung argumentiert, dass die Pandemiesituation für viele Friseure unübersichtlich war.

Die juristische Auseinandersetzung

Vor Gericht stritt die Verteidigerin vehement für die Unschuld ihrer Mandantin und betonte, dass der Antrag nicht leichtfertig gestellt wurde. Die Richterin stellte fest, dass die Friseurin als „nicht direkt betroffen“ im Sinne der Dezemberhilfe gilt. Infolgedessen fordert die Verteidigerin einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens.

Obwohl die Angeklagte zunächst einen Strafbefehl von 800 Euro akzeptiert hatte, nahm sie nach Rücksprache mit ihrer Anwältin ihren Einspruch gegen diese Entscheidung zurück. Ein Schritt, der von der Staatsanwältin akzeptiert wurde. Die Friseurin muss nun die genannten 800 Euro sowie Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Hintergrundinformationen zur Corona-Hilfe

Der Fall wirft ein Licht auf die weitreichenden Herausforderungen, die die Corona-Hilfsprogramme mit sich brachten. Nach Informationen des Bundestags wurden zum Stichtag 31. Dezember 2020 bereits 13.891 Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe gemeldet.

Diese Meldungen stammen von den zentralen Fachdienststellen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Landeskriminalämter. Die Corona-Soforthilfe richtete sich insbesondere an Soloselbstständige und kleine Unternehmen, wobei Anträge bis zum 31. Mai 2020 eingereicht werden konnten.

Um Missbrauch zu verhindern und die Bearbeitung effizienter zu gestalten, wurde eine bundesweite digitale Antragsplattform eingeführt. Diese setzt auf Authentifizierung über das „Elster“-Zertifikat der Finanzverwaltung und soll die Sicherheitsstandards erhöhen. Auch der Rückblick auf die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern zeigt, dass nach Abschluss der Hilfen Schlussberichte erstellt werden müssen, in denen missbräuchlich beantragte Corona-Hilfen aufgeführt werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
weser-kurier.de
Weitere Infos
bundestag.de

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