Osterholz

Einbrecher verurteilt: Sechs Monate Haft für Wohnungseinbruch in Schwanewede!

Ein 32-jähriger Bremer wurde vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt. Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 27. Juli 2024, als der Angeklagte gegen 1:33 Uhr in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin in Schwanewede eindrang. Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen Balkon und ein geöffnetes Fenster Zutritt zur Wohnung erlangte und einen Fernseher im Wert von 200 Euro entwendete. Dieser Fernseher hatte zuvor dem Angeklagten gehört, der ihn seiner damaligen Freundin geschenkt hatte, damit ihr Sohn ihn nutzen konnte, wie Weser-Kurier berichtet.

Besonders schwer wog, dass der Angeklagte bereits im März 2024 mit einer Gewaltschutzanordnung belegt wurde, die ihm verbot, sich der Frau oder ihrer Wohnung näher als 100 Meter zu nähern. Bei der Verhandlung gestand er die Tat und äußerte Bedauern über sein Verhalten. Laut Gericht war der Angeklagte, der als Gastronom tätig ist und monatliche Einkünfte zwischen 1700 und 2300 Euro erzielt, vorbestraft. Seine Vorstrafen umfassen Verkehrsdelikte, Körperverletzung und eine dreimonatige Haftstrafe aufgrund von Nichteinhaltung einer Bewährungsauflage.

Schwere des Wohnungseinbruchdiebstahls

Die Staatsanwältin forderte eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, zur Bewährung ausgesetzt, sowie die Einziehung des entwendeten Fernsehers im Wert von 200 Euro. Die Richterin Johanna Kopischke sprach das Urteil entsprechend aus, welches von beiden Parteien akzeptiert wurde und nun rechtskräftig ist. Wohnungseinbruchdiebstahl wird in Deutschland als erhöhter Deliktscharakter wahrgenommen. Laut dem Strafgesetzbuch (§ 244 StGB) reicht die Strafandrohung für Wohnungseinbruchdiebstahl von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, wobei im Falle dauerhaft genutzter Privatwohnungen die Mindeststrafe auf ein Jahr angehoben wird, wie anwalt.de erklärt.

Die Problematik der Wohnungseinbrüche ist nicht neu, und es wird häufig darüber diskutiert, wie der Gesetzgeber auf diese Kriminalität reagieren sollte. In einem Gesetzentwurf, der 2017 vorgestellt wurde, sollten die Strafen für Wohnungseinbrüche verschärft werden. Der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas betonte hierbei die Notwendigkeit einer Kombination aus Prävention und härteren Strafen. Er machte darauf aufmerksam, dass 2016 über 150.000 Wohnungseinbrüche verzeichnet wurden, was einen Anstieg von 100.000 im Vergleich zu vor zehn Jahren darstellt. Die Aufklärungsquote lag bei nur 17 %, wie Bundestag berichtet.

Die Diskussion um die Strafverschärfung wird immer wieder von verschiedenen Parteien aufgegriffen. Während einige Politiker wie Frank Tempel von den Linken die „Law-and-Order-Ideologie“ der Regierung kritisieren, fordern andere wie Hans-Christian Ströbele von den Grünen einfach mehr Polizeipräsenz und präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen. In dieser komplexen Thematik vereinen sich rechtliche, soziale und wirtschaftliche Aspekte, die die Gesellschaft weiterhin beschäftigen werden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
weser-kurier.de
Weitere Infos
bundestag.de
Mehr dazu
anwalt.de

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