
Am 19. März 2025 tagte der Rat der Stadt Osnabrück und diskutierte die Einführung von Böllerverbotszonen zu Silvester. Diese Zonierung betraf insbesondere Gebiete wie die Altstadt, den Neumarkt, den Zoo sowie Tierheime und Bauernhöfe. Antragsteller eines entsprechenden Vorschlags waren ein Bündnis aus FDP, UWG, SPD, Grünen, Volt und Linken, die die Stadtverwaltung dazu aufforderten, die Umsetzbarkeit eines solchen Verbots zu untersuchen. Das Augenmerk lag auf der erhöhten Sicherheit für Passanten und Einsatzkräfte, vor allem nach den Ausschreitungen am letzten Jahreswechsel, als Böller auf Busse, Passanten und Polizeiwagen geworfen wurden.
Oberbürgermeisterin Katharina Pötter (CDU) äußerte sich jedoch skeptisch zu lokalen Verboten. Sie forderte stattdessen ein bundesweites Böllerverkaufsverbot, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diesbezüglich wurden die lokalen Bundestagsabgeordneten gebeten, diese Thematik in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. Pötter argumentierte, dass nur ein solches Verbot echten Schutz bieten könne.
Stadtrat entscheidet gegen Böllerverbotszonen
In einer anschließenden Diskussion lehnten viele Ratsmitglieder die Idee von Böllerverbotszonen ab, trotz der Forderungen, insbesondere aus der SPD, die einen höheren Sicherheitsstandard anstrebten. Die CDU hingegen sah Herausforderungen bei der Durchsetzung und Kontrolle. Ein Kompromiss wurde gefunden: Die Verwaltung wird nun prüfen, wie solche Verbotszonen eventuell umgesetzt werden könnten.
Die Stadtverwaltung plant zudem eine zentrale öffentliche Veranstaltung für den Jahreswechsel 2026/2027, möglicherweise in Form einer Lichtershow. Dieses Konzept würde frühestens Anfang 2026 vorgelegt, vorausgesetzt, es bestünde kein bundesweites Böllerverkaufsverbot.
Hintergrund und wirtschaftlicher Aspekt
In Deutschland erzielte der Feuerwerksmarkt zu Silvester und Neujahr 2023 einen Umsatz von etwa 180 Millionen Euro, was einen neuen Rekord darstellt. Die Regulierung von Feuerwerk fällt größtenteils in den Bereich öffentlicher Sicherheit und Ordnung, eine Aufgabe, die in den Händen der Mitgliedstaaten der EU liegt. So gibt es unterschiedliche Traditionen in Europa: In Polen etwa dürfen Böller das ganze Jahr über, jedoch nur auf privatem Grund abgebrannt werden, während in Deutschland auch im öffentlichen Raum an Silvester und Neujahr gezündet werden darf. Die Ärztekammer Niedersachsen hat zusätzlich die Einführung einer Fachkundeprüfung für den Umgang mit Kleinfeuerwerken angeregt, was die Diskussion um Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit Silvesterfeuerwerk weiter anheizt.
Die Stadt Osnabrück steht somit vor einer komplexen Aufgabe: Sie muss die Interessen der Sicherheitsüberlegungen, der öffentlichen Ordnung und der Tradition mit dem wirtschaftlichen Aspekt des Feuerwerks in Einklang bringen. Wie die Stadtverwaltung letztendlich entscheidet, bleibt abzuwarten, jedoch zeigt die Diskussion um Böllerverbotszonen das gestiegene Bewusstsein für Sicherheit an Silvester.