
Die Zukunft des Kreishauses in Osnabrück steht fest: Eine umfassende Sanierung und Modernisierung hat sich als die wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Zu diesem Ergebnis kam eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die im Auftrag des Landkreises Osnabrück von der PSPC GmbH durchgeführt wurde. Diese Analyse basierte auf einem Beschluss des Kreistags aus Dezember 2024 und bewertete mehrere Varianten, darunter einen Neubau an einem anderen Standort sowie einen Abriss mit anschließendem Neubau am aktuellen Standort.
Die geprüften Alternativen umfassten auch einen Teilabriss kombiniert mit Teilneubau sowie eine Minimalsanierung, die später durch einen Neubau nach Restnutzung erweitert werden würde. Trotz der wiederholten Diskussionen, insbesondere aufgrund von Bedenken über Baukosten und Zinssätze, blieb die Sanierung die beste Option. Die Methodik dieser Untersuchung berücksichtigte sowohl monetäre als auch nicht-monetäre Aspekte, wobei die langfristigen finanziellen Auswirkungen und Nachhaltigkeitskriterien eine zentrale Rolle spielten. Insbesondere die Sensitivitätsanalyse bestätigte die Robustheit der Sanierung als kosteneffiziente Lösung. Landkreis Osnabrück berichtet, dass die Sanierung in vier Bauabschnitten erfolgen wird und die europaweiten Vergaben bereits im Gange sind.
Hintergründe zur Entscheidung
Das Kreishaus ist seit 40 Jahren in Betrieb und muss zwingend modernisiert werden, um den Brandschutzanforderungen gerecht zu werden und Asbestbelastungen zu beseitigen. Diese notwendigen Sanierungsmaßnahmen waren bereits Thema einer Sondersitzung des Osnabrücker Kreistags im Sommer 2024, wo die Sanierung endgültig beschlossen wurde. Die Planungen hatten bereits 2022 begonnen. Mehrere Bauunternehmer äußerten kritische Stimmen zu den Sanierungsplänen und bezeichneten die Kosten eines Neubaus als übertrieben, während die Kreisverwaltung auf die Sanierung als kostengünstigste Lösung bestand. NDR vermerkte, dass eine Verzögerung der aktuellen Planungen zu einem Anstieg der Kosten führen könnte, weshalb eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bis Mitte Dezember 2025 getroffen werden soll.
Die Investitionskosten für die Sanierung belaufen sich auf 98 Millionen Euro, die alle Baunebenkosten berücksichtigen. Die Kontroversen über die Sanierung und den möglichen Neubau führten dazu, dass die Wirtschaftlichkeit erneut geprüft wurde, um sicherzustellen, dass die besten Lösungen für die Verwaltung und ihre über 1.000 Mitarbeitenden umgesetzt werden können. Die Kreisverwaltung betont auch, dass die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Baumaßnahmen informiert wird und der gesamte Prozess transparent gestaltet wird.
Die durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist nicht nur eine wichtige Grundlage für die aktuellen Planungen, sondern spiegelt auch die Bestrebungen wider, wirtschaftliche und nachhaltige Entscheidungen in der Verwaltung zu fördern. Dazu gehört die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, wie im § 7 BHO festgehalten. Die Arbeitsanleitung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die die Methodik einer solchen Untersuchung detailliert beschreibt, wurde überarbeitet und verweist auf bewährte Praktiken zur Optimierung dieser Prozesse, wie in Verwaltungsvorschriften im Internet dargelegt.