
Am 16. Januar 2025 sind die Grundsteuerbescheide für das laufende Jahr in der Samtgemeinde Harpstedt versendet worden. Die Reaktionen der Haushalte fallen dabei äußerst unterschiedlich aus. Während einige Bürger enttäuscht über die neuen Beträge sind, fühlen sich andere weniger betroffen. Kämmerer Frank kleine Kruthaup hat eine Vielzahl an Reaktionen auf die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft tratene Grundsteuerreform erhalten.
Besonders stark betroffen sind Resthofeigentümer und ehemalige Landwirte, die von der Grundsteuer A auf die Grundsteuer B umgestuft worden sind. Diese Umstufung hat bei manchen Haushalten zu erheblichen Mehrbelastungen geführt. Ein Beispiel hierfür ist Lene Hjortskov aus Reckum, die trotz einer Senkung des Hebesatzes auf 290 Prozent ab 2025 1.357,20 Euro Grundsteuer B zahlen muss. Auch Wolf-Dieter Hiltner kritisiert die unterschiedlichen Bodenrichtwerte in der Gemeinde und berichtet von einer Erhöhung seiner Grundsteuer um 24,1 Prozent, was ihm Fragen zur Fairness der Reform aufwirft.
Ungleichheiten und Reaktionen
Diese Reform führt auch zu Ungleichheiten innerhalb ähnlicher Grundstücksarten. Eigentümer von Reihenhäusern in Harpstedt klagen über erhebliche Unterschiede in den Grundsteuerbeträgen, obwohl sich Grundstücks- und Hausgrößen nicht unterscheiden. Andreas Rißler und Roland Maier Holzknecht schildern ähnliche Erfahrungen und berichten von signifikanten Mehrbelastungen. Holger Körner aus Groß Köhren hat sogar eine Vervierzehnfachung seiner Grundsteuer erlebt, was für großes Unverständnis sorgt.
Um den wirtschaftlichen Nachteilen entgegenzuwirken, haben die acht Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Harpstedt die Hebesätze teilweise angepasst. Fleckenbürgermeister Stefan Wachholder sieht die Reform als eine Chance für mehr Steuergerechtigkeit. Obwohl die Hebesätze in Harpstedt nicht erhöht wurden, gibt es Stimmen, wie die von Jörg Schafmeyer, die mehr Transparenz bei den Veränderungen der Grundsteuereinnahmen fordern. Ein Gespräch zwischen Samtgemeindebürgermeister Yves Nagel und Fleckenbürgermeister Wachholder ist für morgen anberaumt, um mehr Klarheit zu schaffen.
Hintergrund der Reform
Die neu eingeführte Grundsteuerreform ist eine Antwort auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die bisherigen Bewertungen als verfassungswidrig einstufte. Um den rechtlichen Vorgaben des Gerichts zu entsprechen, sollten die neuen Regelungen bis spätestens 31. Dezember 2019 erlassen werden, wobei die alten Werte bis Ende 2024 weiterhin galten. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt nun die Neubewertung, die auf drei Schritten beruht: dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und der Hebesatzanpassung durch die Gemeinden. Dabei kann der Hebesatz individuell festgelegt werden, was zu stark variierenden Belastungen für die Eigentümer führt.
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2019 ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das die Reform der Grundsteuer umsetzt. Mehrere politische Parteien stimmten für den Entwurf, während andere, wie die AfD, die Reform als unangemessen bezeichneten. Die Herausforderungen, die durch die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter entstehen, haben ebenfalls zu kritischen Diskussionen geführt.
Die Bedeutung der Grundsteuer für die Finanzierung kommunaler Aufgaben darf nicht unterschätzt werden; jährlich fließen über 15 Milliarden Euro in lokale Kassen, die zur Finanzierung von Schulen, Kitas, Infrastruktur und weiteren öffentlichen Aufgaben nötig sind. Zukünftige Grundsteuerbescheide werden ab Herbst 2024 für das Jahr 2025 berechnet, wobei die neue Berechnung auf einer umfassenden Neubewertung basiert. Die nächste Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte ist für den 1. Januar 2029 geplant.