
In Oldenburg werden die Betreuungszeiten in städtischen Kindertagesstätten für das kommende Kitajahr umstrukturiert. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine verlässliche Betreuung für die Kinder zu gewährleisten. Eltern haben die Möglichkeit, an einer Umfrage teilzunehmen, bei der ermittelt wird, ob eine Betreuung nach 14 oder 14.30 Uhr erforderlich ist. Diese Abfrage findet aktuell in der Anmeldephase statt und wird anschließend ausgewertet. Dr. Frank Lammerding, Leiter des Amtes für Jugend und Familie, erklärt, dass das Ziel darin besteht, allen Kindern mit entsprechenden Anträgen eine verlässliche Betreuungszeit zu ermöglichen.
Das Land Niedersachsen unterstützt diese Bemühungen, indem es den Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit bietet, eine Betreuung für Kinder mit Bedarf bis in den Nachmittag zu gewährleisten. Die neu eingerichteten Randzeitengruppen in den städtischen Kitas richten sich insbesondere an Familien, die aus beruflichen oder anderen Gründen auf längere Betreuungszeiten angewiesen sind. Familien in den Krippengruppen können von reduzierten Betreuungsentgelten profitieren, wenn ihr Bedarf an Randzeiten gering ist.
Informationen und Anmeldungen
Die Eltern werden in der fünften Kalenderwoche über das Verfahren zur Umsetzung des neuen Kitajahres 2025/2026 informiert. Anmeldungen für das Kita-Jahr 2025/2026 sind bis zum 31. Januar online auf der Website www.oldenburg.kitaav.de möglich. Für Eltern, die keine Online-Anmeldung vornehmen können, bieten die Mitarbeiter des Servicebüros Kindertagesbetreuung in der Bergstraße 25 die Möglichkeit zur telefonischen oder persönlichen Anmeldung an. Die telefonischen Kontakte sind Petra Bröffel-Hempen, Anke Keller und Sigrid Ziethe.
Die Öffnungszeiten des Servicebüros sind: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 15.30 Uhr, und Freitag von 8 bis 12 Uhr; mittwochs bleibt das Büro geschlossen.
Gesetzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist ein zentrales Anliegen in Niedersachsen, das 2013 mit dem gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflege begann. Dies erfolgt seit dem vollendeten ersten Lebensjahr der Kinder. Zusätzlich wird der Besuch einer Kindertageseinrichtung für Vorschulkinder ab drei Jahren bis zur Einschulung seit dem 1. August 2018 gebührenfrei angeboten. Der gesetzliche Mindestanspruch auf Kinderbetreuung in Niedersachsen beträgt vier Stunden vormittags an fünf Tagen in der Woche.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)“ geprägt, das am 1. August 2021 in Kraft trat. Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzes sind die Finanzierung einer dritten Fachkraft in den Kindergartengruppen, gesetzliche Verankerung der Kindertagespflege und die Fortschreibung des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Das Gesetz soll den erhöhten Bedarf an qualitativ hochwertiger Betreuung abdecken, die zunehmend in den Fokus rückt.
Statistische Erhebungen zur Kindertagesbetreuung
Die Statistik zur Kindertagesbetreuung gewinnt in Niedersachsen immer mehr an Bedeutung. Sie wird jährlich zum Stichtag 1. März erhoben und liefert umfassende Daten zu Kindertageseinrichtungen sowie zur Kindertagespflege. Erfasst werden unter anderem Angaben zu betreuten Kindern, deren Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und Betreuungszeiten. Diese Daten sind für die Personalplanung und den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote unerlässlich.
Die Hauptnutzenden dieser Statistiken sind Ministerien, politische Vertreter, Kommunen, Wirtschaftsunternehmen, Medien, Verbände sowie Forschungsinstitute und Studierende. Durch die präzisen Erfassungen erhofft man sich, ein qualitativ gutes und bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zu gewährleisten.
Insgesamt spiegelt sich in diesen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen der Wille wider, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen und ein qualitativ hochwertiges Angebot für die frühkindliche Betreuung in Niedersachsen auszubauen. oldenburg.de berichtet, dass {{ 227 }} Städte und Gemeinden in Niedersachsen von diesen Neuerungen profitieren werden, um den vielfältigen Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden.