
Der Landkreis Northeim hat soeben auf 19.000 Euro verzichtet, die die „Star Dienstleistungen GmbH“ zurückgefordert hatte, und setzt damit den Schlussstrich unter einen lautstarken Rechtsstreit. Dieser war im Rahmen eines Vergleichs vor dem Landgericht Braunschweig erzielt worden, nachdem der Landkreis die Firma auf Rückzahlung von Außenständen in Höhe von insgesamt 135.000 Euro verklagt hatte. Nach einer ersten Zahlung von 31.000 Euro verblieben noch 104.000 Euro, die die GmbH zahlen sollte.
In einer Einigung wurde festgelegt, dass die „Star Dienstleistungen GmbH“ dem Landkreis eine Rückzahlung von 85.000 Euro leisten wird. Der Kreisausschuss des Northeimer Kreistages hat sich entschieden, diesen Vergleich nicht zu widerrufen. Trotz mehrmaliger Anfragen blieb die Northeimer Kreisverwaltung zu den Hintergründen des Vorgehens der GmbH und den Entscheidungsprozessen stumm.
Rechtsfragen und öffentliche Einschätzungen
Jan Vermöhlen vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen äußerte, dass es grundsätzlich wichtig sei, finanzielle Forderungen einzufordern. Dennoch sieht er den Vergleich als akzeptabel an. Anders ist die Einschätzung des Anwalts Sascha John, der die geforderten Zahlungen für verjährt hielt. Das Gericht entschied jedoch anders und wies seine Argumentation zurück.
Die „Star Dienstleistungen GmbH“ hatte in der Vergangenheit Vorauszahlungen von 70.000 Euro im Dezember 2018 und 89.000 Euro im Dezember 2019 vom Landkreis erhalten. Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) versicherte, keine Nebeneinkünfte als Gesellschafterin der GmbH erhalten zu haben. Sie informierte zudem die Stadt Göttingen über ihre Position als Gesellschafterin.
Bedenken von Fachleuten und der Öffentlichkeit
Zusätzlich äußerte Rabea Lucht, Geschäftsführerin der „Star – Soziale Teilhabe, Arbeit & Rehabilitation gGmbH“, Bedenken hinsichtlich der Namensähnlichkeit zwischen ihrer gemeinnützigen Organisation und der „Star Dienstleistungen GmbH“. Lucht erwähnte auch die Zahlungsmoral der GmbH und forderte eine Spende der ausgebliebenen 19.000 Euro an die Gesundheitsregion Göttingen/Südniedersachsen. Ihre Organisation hat jedoch keinerlei finanzielle Verbindungen oder Schulden gegenüber der „Star Dienstleistungen GmbH“ übernommen.
Die Kommunalaufsicht in Niedersachsen, die über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kommunen wacht, sichert die Einhaltung von Vorschriften und unterstützt die lokalen Organe in ihrer Entscheidungskompetenz. Der Landkreis Northeim hat in seiner Funktion die Rechtsaufsicht über kreisangehörige Kommunen inne und übt diese Verantwortung durch Beratung und Kontrolle aus. Ziel ist es, Fehler zu vermeiden und die kommunale Entscheidungsfreiheit zu fördern, wie es in den Regelungen des Grundgesetzes und der Niedersächsischen Verfassung verankert ist.Göttinger Tageblatt berichtet, dass die Umstände des Falls und die eingesetzten öffentlichen Gelder eine zentrale Rolle in der öffentlichen Diskussion spielen.
Zur Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt in Northeim stehen verschiedenen Kommunikationsmittel zur Verfügung, die über die Webseite Niedersachsen.de abgerufen werden können. Hier sind sowohl steuerliche als auch nicht-steuerliche Anfragen möglich. Es ist zu beobachten, wie dieser Fall in der Zukunft verwaltet und was die Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen dem Landkreis und seinen Dienstleistern sind.