
Am 23. Januar 2025 hat das Jobcenter Landkreis Northeim sein digitales Serviceangebot erweitert und die neue „Jobcenter-App“ eingeführt, die speziell für die Beantragung von Bürgergeld konzipiert wurde. Die App ist sowohl im Google Play Store als auch im Apple Store kostenlos verfügbar und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Erledigung von Anliegen, ohne dass persönliche Besuche oder Telefonate erforderlich sind. Geschäftsführer Stefan Schäfer hebt hervor, dass Anträge jederzeit und von überall gestellt werden können. Durch die elektronische Antragstellung und den Dokumenten-Upload wird die Bearbeitung erheblich beschleunigt.
Die Nutzer profitieren von direkter, sicherer Kommunikation mit dem Jobcenter. Alle eingereichten Dokumente werden sofort bestätigt, und die Rückmeldungen erfolgen schnell über ein integriertes Postfach. Diese Innovation spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern entlastet auch die Mitarbeitenden des Jobcenters. Die App gliedert sich in zwei Hauptbereiche:
Funktionsvielfalt der App
- Erfordert keine Anmeldung und bietet grundlegende Informationen wie Kontaktdaten, Infos zu Veranstaltungen und Öffnungszeiten.
- Erfordert eine Anmeldung und ermöglicht den Zugriff auf alle Funktionen, einschließlich Antragstellung und Dokumentenübertragung.
Zusätzlich zu den digitalen Möglichkeiten können Anträge beim Jobcenter auf verschiedene Arten gestellt werden. Wie Arbeitsagentur.de berichtet, können die Anträge schriftlich, telefonisch oder persönlich übermittelt werden. Bei schriftlicher Beantragung sind dieselben Informationen erforderlich wie bei der Online-Antragstellung. Die Antragsformulare beinhalten grundlegende Daten, wie die Wohnsituation und gegebenenfalls erforderliche Anlagen zur Feststellung der Kosten der Unterkunft und Heizung.
Besonders wichtig ist, dass der Antrag auf Bürgergeld zeitnah und vollständig eingereicht werden muss. Der Leistungsanspruch ist maßgeblich am Tag der Antragstellung; es werden keine Leistungen für früher eingereichte Zeiträume gewährt, es sei denn, eine Rückwirkung wurde beantragt. Dies bedeutet, dass Bürgergeld ab dem ersten Tag des Monats gezahlt werden kann, auch wenn der Antrag später eingereicht wird.
Für bestimmte Anliegen, wie die Erstausstattung bei Schwangerschaft oder Bildungs- und Teilhabeleistungen, sind gesonderte Anträge nötig, die ebenfalls in den Jobcentern oder auf den Seiten der Arbeitsagentur erhältlich sind. Bei der Antragstellung für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ist zu beachten, dass die erforderlichen Unterlagen zeitnah nachgereicht werden müssen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Einführung der „Jobcenter-App“ und die Unterstützung einer simplen Antragstellung durch Berlin.de zeigen deutlich den Trend in Richtung Digitalisierung im Sozialbereich. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Antragstellenden, sondern auch den Mitarbeitern des Jobcenters zugutekommen, indem der Prozess effizienter und weniger bürokratisch gestaltet wird.