Northeim

Göttingen erhöht Hundesteuer: Zieht das neue Gesetz Wellen?

Am 24. März 2025 hat der Rat der Stadt Göttingen einstimmig einen Beschluss gefasst, der für Hundebesitzer in der Region erhebliche finanzielle und emotionale Auswirkungen mit sich bringt. Die Hundesteuer wird ab Juli 2025 um 10% von 120 auf 132 Euro jährlich steigen. Besonders umstritten ist die Einstufung bestimmter Hunderassen als „gefährlich“. Dazu zählen der Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Für diese als gefährlich eingestuften Rassen wird die Hundesteuer drastisch auf 744 Euro jährlich erhöht, was einer Steigerung von 620% entspricht.

Der Tierschutzverein Werratal reagiert empört auf diese Entscheidung. Er organisiert am 25. März 2025 von 10 bis 15 Uhr eine Mahnwache am Gänseliesel in Göttingen. Laut den Verantwortlichen besteht die Befürchtung, dass die neuen Regelungen zu einer Stigmatisierung der betroffenen Hunderassen führen und damit auch zu einer Zunahme von Verwahrlosung und illegaler Haltung. Natalie Schneemann hat in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein eine Online-Petition gestartet, die bereits bis Freitagmittag 2757 Unterschriften gesammelt hat, um gegen die Erhöhung der Hundesteuer vorzugehen.

Hintergründe und Auswirkungen

Die Initiative des Tierschutzvereins wird durch die Argumentation gestützt, dass in der Vergangenheit keine Beißvorfälle mit den als gefährlich eingestuften Rassen verzeichnet wurden. Sie warnen zudem, dass die höheren Steuern möglicherweise dazu führen könnten, dass viele Hunde in Tierheimen abgegeben werden. Dies könnte zusätzliche Kosten für die Stadt Göttingen zur Folge haben. Dominik Kimyon, Pressesprecher der Stadt Göttingen, erklärt, dass die Hundesteuer vor allem zur Lenkung des Verhaltens der Bürger dienen soll, um die Haltung gefährlicher Hunde einzudämmen. Die geschätzten Mehreinnahmen von 30.000 Euro sollen jedoch nicht speziell für Hundethemen verwendet werden, sondern in den allgemeinen Haushalt der Stadt fließen.

In Niedersachsen gibt es keine speziellen Rasselisten für Hunde. Stattdessen müssen Hundehalter seit 2013 ihre Sachkunde nachweisen. Dies steht im Vergleich zu anderen Bundesländern, wo spezifische Regelungen für als gefährlich geltende Hunde existieren, wie beispielsweise in Berlin, wo als gefährlich eingestufte Rassen in einem speziellen Paragraphen des HundeGeregelt sind. In vielen Städten Deutschlands variieren die Hundesteuersätze erheblich, wobei für sogenannte Listenhunde, die oft als „Kampfhunde“ bezeichnet werden, deutlich höhere Steuersätze gelten.

Steuerliche Unterschiede in Deutschland

Die Steuer für sogenannte Listenhunde schwankt stark und kann in einigen Städten sehr hoch sein. Ein Überblick über die Hundesteuersätze zeigt, dass die Kosten für gefährliche Hunde wie folgt variieren können:

Stadt Normale Hunde Gefährliche Hunde (Listenhunde)
München 100 Euro 800 Euro
Nürnberg 132 Euro bis zu 1.056 Euro
Rheinland-Pfalz keine Angabe 1.000 Euro

Diese Entwicklung wirft Fragen auf und schürt Ängste unter Hundebesitzern. Gerade in Göttingen, wo der Tierschutzverein aktiv ist, zeigt sich, wie kontrovers die Diskussion um die Hundesteuer und die Einstufung gefährlicher Hunderassen geführte wird. Halter von Hunden sollten sich vor der Anschaffung umfassend über die jeweiligen Steuersätze und gesetzlichen Vorgaben informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
hna.de
Weitere Infos
gerichte-und-urteile.de

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