Northeim

Gesundheitsminister besucht Klinik: Zukunft der Versorgung in Gefahr?

Am Freitag besuchte Dr. Andreas Philippi, der Gesundheitsminister Niedersachsens, die Helios Albert-Schweitzer-Klinik in Northeim. Begleitet wurde er von den Bundestagsabgeordneten Frauke Heiligenstadt und Karoline Otte. Der Minister nutzte die Gelegenheit, um die wichtigsten Abteilungen der Klinik, darunter die Notaufnahme, das Herzkatheterlabor und die altersmedizinische Abteilung, zu besichtigen. In einer anschließenden Gesprächsrunde beantwortete Philippi zahlreiche Fragen der Mitarbeitenden. Die Themen reichten von der bevorstehenden Krankenhausreform über Herausforderungen in der Pflege bis hin zu Fragen zur Gesundheitsversorgung in Südniedersachsen.

Philippi äußerte sich optimistisch bezüglich der Zukunft der Klinik und bezeichnete diese als einen wichtigen Grund- und Regelversorger für die Region. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Helios Albert-Schweitzer-Klinik auch nach der bevorstehenden Krankenhausreform bestehen bleibt. Klinikumgeschäftsführerin Michelle Kühn bezeichnete den Besuch des Ministers als ein wichtiges Signal für die Klinik und eine wertvolle Gelegenheit, die aktuelle Situation vor Ort zu erörtern.

Details zur Krankenhausreform

Am 17. Oktober 2024 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Krankenhausreform angenommen. Diese Reform nimmt umfassenden Einfluss auf die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen. Minister Philippi äußerte seine Zufriedenheit, da viele seiner Bedenken weitestgehend ausgeräumt werden konnten. Von der Reform betroffen sind unter anderem die Regelungen zu Krankenhäusern, die als notwendig erachtet werden. Diese Kliniken sind durch die Reform nicht mehr gefährdet, was für die Patient*innen positive Perspektiven bietet.

Ein wesentlicher Punkt der Reform ist die zukünftige Handhabung von Fachkrankenhäusern. Diese müssen nun keine Abteilungen für innere Medizin und Chirurgie mehr anbieten, was die Existenz vieler Einrichtungen sicherstellen kann. Zudem wurde die Zusammenarbeit zwischen Fachkrankenhäusern gestärkt, während Kinderchirurgische Abteilungen in Niedersachsen bleiben können, ohne dass die 5-Fachärzte-Regel greift. Auch kleinere Kliniken, wie die in Bad Gandersheim, erhalten Support, um Kurzzeitpflege anzubieten.

Finanzielle Aspekte und Kritik

Die Landesregierung wird durch die Reform mehr Handlungsspielraum zur finanziellen Unterstützung von Sicherstellungskrankenhäusern erhalten. Trotz dieser positiven Ansätze äußerte die niedersächsische Krankenhausgesellschaft Kritik am Gesetzesentwurf. Sie bemängelt, dass dieser unterfinanziert und bürokratisch sei. Auch die CDU-Landtagsfraktion sprach von einer „völlig inakzeptablen“ Reform und fordert deren Ablehnung im Bundesrat.

Die Zustimmung Niedersachsens im Bundesrat hängt zudem von einer noch ausstehenden Auswirkungsanalyse des Bundesgesundheitsministeriums ab. Die Länder fordern darüber hinaus eine Soforthilfe von sechs Milliarden Euro für notleidende Kliniken.

Neues Finanzierungssystem

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung eines neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser, die sogenannte Vorhaltevergütung. Dieses Modell sichert Krankenhäuser finanziell, unabhängig von der tatsächlich erbrachten Leistung. So erhalten die Kliniken 60% der bisherigen Fallpauschalen über den Vorhalteanteil, während 40% durch Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen. Die Finanzierung ist an Qualitätskriterien gebunden und zielt darauf ab, die Strukturen in den Krankenhäusern aufrechtzuerhalten, während die vollständige Refinanzierung der Pflege unberührt bleibt.

Zusätzlich werden weitere Zuschläge für spezielle Bereiche wie Pädiatrie, Geburtshilfe, Intensivmedizin und Notfallversorgung bereitgestellt. Diese Regelungen sollen auch dazu beitragen, die Qualität der medizinischen Versorgung in Niedersachsen zu sichern und zu verbessern, was auch für die Hel

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Beste Referenz
northeim-jetzt.de
Weitere Infos
ndr.de
Mehr dazu
bundesgesundheitsministerium.de

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