
Am Braunschweiger Landgericht hat am 13. Januar 2025 ein Verfahren gegen einen 34-jährigen Mann begonnen, der beschuldigt wird, unerlaubt mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Der Angeklagte soll zwischen April 2020 und Juli 2024 in 57 Fällen kiloweise Kokain und in einem speziellen Fall sechs Kilo Marihuana verkauft haben. Der durch diese kriminellen Aktivitäten erzielte Gewinn beträgt schätzungsweise rund 630.000 Euro, mit dem der Angeklagte einen luxuriösen Lebensstil finanzierte. Zu den Anschaffungen zählen unter anderem zwei Wohnungen im Ausland sowie zwei Luxusfahrzeuge. Der Mann befindet sich aktuell in Untersuchungshaft und es sind bisher fünf Verhandlungstage angesetzt worden, um diese schweren Vorwürfe zu klären, berichtet NDR.
Die Schwere der Vorwürfe und die Höhe der erzielten Gewinne verdeutlichen das Ausmaß des Drogenhandels, der nicht nur das persönliche Leben des Angeklagten beeinflusste, sondern auch weitreichende gesellschaftliche Folgen hat. Der aktuelle Fall fügt sich in einen größeren Kontext: Die Rauschgiftkriminalität ist in Deutschland weiterhin ein akutes Problem. Laut dem jüngsten Lagebild des Bundeskriminalamtes stieg die Gesamtzahl der Rauschgiftdelikte im Jahr 2023 um 1,8 % auf 346.877. Darunter sind vor allem Cannabis-Delikte, die einen Anteil von etwa zwei Dritteln ausmachen, sowie ein besorgniserregender Anstieg von Kokain-Delikten um 27,4 %, die auf einen neuen Höchststand ansteigen. Die Sicherstellungen von Kokain haben sich im gleichen Zeitraum verdoppelt, was die Dringlichkeit der Bekämpfung des Drogenhandels unterstreicht, wie BKA berichtet.
Verstrickungen und Strafen
Der angeklagte 34-Jährige reiht sich in eine schmerzhafte Liste von Tätern ein, die durch das Glücksspiel im Bereich des Drogenhandels hohe Strafen und gesellschaftliche Stigmatisierung erfahren. Eine ähnliche Verurteilung fand im Fall eines anderen Angeklagten statt, der vom Landgericht Frankfurt aufgrund von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt wurde. In diesem Fall, entschieden am 30. April 2020, wurden Strafen von bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Dies zeigt deutlich, dass die Rechtsprechung in solchen Fällen ein differenziertes Bild abgeben muss, da auch hier Revisionen erfolgreich eingelegt wurden, wie NWB dokumentiert.
Um die gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen des Drogenhandels zu bewältigen, plant die Regierung, ein neues Cannabisgesetz zum 1. April 2024 in Kraft treten zu lassen, um den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Ziel ist es, durch eine Legalisierung kontrollierte Rahmenbedingungen zu schaffen und die Drogenkriminalität in öffentlichem Raum zu verringern.
Die aktuelle Lage verdeutlicht zudem die Herausforderungen, mit denen die Polizei konfrontiert ist. Rauschgifthandelsdelikte sind im Jahr 2023 nicht nur bei Handelsdelikten angestiegen, sondern auch bei konsumnahen und weiteren Verstößen. Trotz der hohen Aufklärungsquote im Bereich der Rauschgiftkriminalität von 90,8 % bleiben die Hitze und Dynamik des Rauschgifthandels ungebrochen.