
Die Grundsteuerreform in Lüneburg steht vor einer entscheidenden Phase, da die Finanzämter bereits eine Vielzahl von Bescheiden versendet haben. Wie die Landeszeitung berichtet, zeigen zahlreiche Grundstücks- und Immobilienbesitzer teils drastische Erhöhungen ihrer Grundsteuer. Diese reichen von 400 auf 4000 Euro pro Jahr. Die Ursachen für diese Steigerungen sind vielfältig: Sie resultieren sowohl aus der Reform als auch aus fehlerhaften Angaben der Eigentümer, etwa durch Verwechslungen von Wohn- und Nutzflächen oder falsche Quadratmeterangaben von Kellern und Dachböden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im April 2018 entschieden, dass das bisherige Bewertungsrecht verfassungswidrig ist, was die Reform dringend erforderlich machte. Die alte Regelung basierte auf veralteten Werten aus den Jahren 1964 und 1935. Nach den Informationen von NWB muss die neue Grundsteuer bis 2025 Anwendung finden. Dieses Gesetzgebungsvorhaben hat große Auswirkungen auf etwa 36 Millionen Grundstücke in Deutschland.
Bearbeitungsstatus und steigende Anfragen
Jörg Zimmerman vom Finanzamt Lüneburg vermeldet einen Fortschritt von 99% bei der Bearbeitung von rund 80.000 Grundsteuerfällen. Lediglich einige Sonderfälle, wie etwa Trafohäuschen oder abweichende Quadratmeterangaben, sind noch offen. Zahlreiche Anfragen und Änderungsanträge erreichen das Finanzamt, was auf eine intensive Nutzung der Hotlines hindeutet. Speziell für Grundsteuerfragen wurden 28 Mitarbeiter abgestellt.
Da der Einspruch gegen fehlerhafte Grundsteuerbescheide innerhalb eines Monats eingelegt werden muss, haben landesweit etwa 15% der Grundsteuerpflichtigen bereits Einspruch erhoben. Diese Vorfälle ruhen jedoch derzeit beim Finanzamt, was auch an der anhaltenden Klagewelle gegen die Grundsteuerreform liegt. Laut Finanztip bieten Einsprüche und Klagen zwar eine Möglichkeit zur Korrektur, garantieren jedoch keine persönlichen Vorteile.
Rechtslage und Klageflut
Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die neue Grundsteuer nehmen zu. In verschiedenen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg und Niedersachsen, sind Klagen anhängig, die sich mit der Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes und den verwendeten Bodenrichtwerten befassen. In Baden-Württemberg entschied das Finanzgericht bereits, dass das neue Landesgrundsteuergesetz verfassungsgemäß ist; dennoch bleibt die rechtliche Lage ungewiss, da Revisionen beim Bundesfinanzhof zugelassen wurden.
Ein Rechtsgutachten von Professor Gregor Kirchhof hebt hervor, dass das Bundesmodell verfassungswidrig sein könnte. Bedenken bestehen hinsichtlich der Ungenauigkeit der Bewertungen, da die gleichen Grundsteuerwerte für unterschiedliche Immobilientypen gelten. Dies könnte zu Ungerechtigkeiten führen und den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht werden.
Die Diskussion rund um die Grundsteuerreform ist komplex und betrifft nicht nur Lüneburg, sondern geht weit darüber hinaus. Die Fragen der Fairness und Verfassungsmäßigkeit werden die Eigentümer in den kommenden Monaten weiterhin beschäftigen, während die Finanzämter versuchen, die Vielzahl an Anfragen und Klagen zu bewältigen.