
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde eine unversorgte Schafherde mit mehr als 300 Tieren, darunter viele Lämmer, in Obhut genommen. Dies geschah, nachdem der Halter der Tiere diese Anfang der Woche verlassen hatte, was als schwerer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bewertet wurde. Das Veterinäramt, das bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Verstöße bezüglich des Tierschutzes tätig wurde, unternahm umgehend Maßnahmen, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Tiere zu gewährleisten. In den letzten Wochen waren Beispiele wie der fehlende Witterungsschutz für die frisch geborenen Lämmer in den Fokus geraten.
Die Schafe wurden am Freitag in einer professionellen Schafhaltung im benachbarten Landkreis untergebracht. Der Transport, der von Fachleuten durchgeführt wurde, verlief ruhig und effizient. Innerhalb von zwei Stunden konnten alle Tiere verladen und sicher an ihrem neuen Bestimmungsort untergebracht werden. Aktuell erhalten die Schafe nicht nur notwendige Pflege, sondern werden auch individuell bedarfsgerecht versorgt.
Frühere Verstöße und akute Maßnahmen
Dr. Birgit Mennerich-Bunge, Leiterin des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz, äußerte sich besorgt über die Situation der Schafherde und die bisherigen Verstöße des Halters. So wurden unter anderem mangelnde Ohrmarken und der fehlende Witterungsschutz für Lämmer bereits vor der aktuellen Situation festgestellt. Anfang Februar wurden sogar Zelte mit Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes aufgestellt, um den frisch geborenen Lämmern bei Kälte Schutz zu bieten. Nachdem am 24. Februar 2025 bekannt wurde, dass der Halter die Herde aufgegeben hatte, wurde dringend nach einer Unterbringungsmöglichkeit gesucht. Sicherheitsgründe und fehlende Infrastruktur vor Ort hatten diese Notwendigkeit zusätzlich verstärkt.
Das Veterinäramt erhielt zahlreiche Hilfsangebote, stellte jedoch klar, dass derzeit keine weiteren Angebote erforderlich seien. „Die Tiere sind in sicherer Obhut“, so Dr. Mennerich-Bunge. Zudem wurde betont, dass die Behörde nicht Eigentümer der Schafe sei, auch wenn in sozialen Medien fälschlicherweise verbreitet wurde, dass das Veterinäramt die Schafherde „geschenkt“ bekommen habe. Weitere Maßnahmen zur kostenpflichtigen Abgabe der Herde sind bereits geplant, sobald der Wert der Tiere bestimmt werden kann. Auch hier stehen Tierschutzaspekte im Vordergrund.
Übergeordnete Tierschutzempfehlungen
Der Fall der Schafherde im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist nicht isoliert. In Niedersachsen existieren seit Mitte der 1990er Jahre Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale Weidehaltung von Schafen, die auf dem Tierschutzgesetz sowie Europaratsempfehlungen basieren. Es gibt jedoch bisher keine speziellen Mindestanforderungen für die Schafhaltung auf Bundesebene. Im Rahmen der Niedersächsischen Nutztierstrategie – Tierschutzplan 4.0 wurden die Empfehlungen für die Schafhaltung überarbeitet und die aktuelle „Tierschutzleitlinie für die Schafhaltung“ veröffentlicht. Dieses überarbeitete Dokument, das seit dem 01.06.2023 in Kraft ist, thematisiert unter anderem Herdenschutz, Tierschutzindikatoren sowie Erkrankungen durch Hitzestress und fordert Mindestanforderungen an die Stallhaltung.
Das Engagement der verantwortlichen Behörden und die Umsetzung von Tierschutzstandards werden weiterhin entscheidend sein, um das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen und solche Fälle in Zukunft zu verhindern. Der Fall der Schafherde zeigt die Herausforderungen auf, die mit der Verantwortung der Tierhaltung einhergehen.
n-tv berichtet über die Situation der Schafherde. Weitere Details können auf der Webseite von Lüchow-Dannenberg nachgelesen werden. Empfehlungen zur Schafhaltung sind auf der Seite von LAVES Niedersachsen verfügbar.