Lüchow-Dannenberg

Digitale Infektionsschutzbelehrung: So geht’s schnell und einfach!

Die Digitalisierung hält auch im Gesundheitswesen Einzug: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg bietet nun die Möglichkeit an, die Infektionsschutzbelehrung online zu absolvieren. Diese neue Form der Schulung gilt insbesondere für Personen, die in der Lebensmittelherstellung, Gastronomie, Kantinen sowie bei Veranstaltungen tätig sind. Im Jahr 2024 haben etwa 700 Personen an Präsenzbelehrungen im Lüchower Kreishaus teilgenommen, die nun durch das digitale Format ergänzt werden.

Die digitalen Belehrungen ermöglichen es den Teilnehmern, unabhängig von festen Terminvereinbarungen und bequem von zu Hause aus zu lernen. Angeboten werden die Belehrungen in sieben Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch und Italienisch. Dies fördert die Zugänglichkeit für Interessierte aus verschiedenen Regionen Deutschlands und ist nicht auf den Wohnort der Teilnehmer beschränkt.

Details zur digitalen Belehrung

Der Zeitaufwand für die digitale Infektionsschutzbelehrung beträgt ca. 30 bis 40 Minuten. Während dieser Zeit erhalten die Teilnehmer in fünf Videosequenzen zu je zwei Minuten Informationen über unterschiedliche Lebensmittelarten, Symptome von Infektionen, Meldepflichten und Hygienemaßnahmen. Nach jeder Videosequenz müssen Fragen beantwortet werden, wobei bei falschen Antworten eine Wiederholung möglich ist. Die Kosten für die Teilnahme betragen 26 Euro, wobei bestimmte Personengruppen von Gebühren befreit sind.

Die Anmeldung zur digitalen Belehrung erfolgt einfach über die BundID oder die Basisregistrierung, die einen Benutzernamen und ein Passwort benötigt. Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion können nach Bezahlung schnell die entsprechenden Bescheinigungen ausgestellt werden. Zahlungen können via PayPal, Kreditkarte oder Lastschrift erfolgen. Nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung erhält man einen „Unterschrift-Bogen“, der an das Gesundheitsamt zurückgesendet werden muss. Weitere Informationen können auf der Webseite des Landkreises abgerufen werden.

Rechtlicher Rahmen und Bedeutung

Die Infektionsschutzbelehrung ist Teil des Gesundheitszeugnisses gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Dies gilt besonders für Berufe mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die erforderlichen Belehrungen erhalten und die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Zentrale Ziele des Gesundheitszeugnisses sind der Schutz der Verbraucher sowie die Förderung der Hygienepraktiken im Umgang mit Lebensmitteln. Die Erstbelehrung mustert nicht nur die Hygienepflichten, sondern sensibilisiert auch für Tätigkeitsverbote bei bestimmten Infektionskrankheiten und die praktischen Hygienevorschriften, wie etwa das richtige Händewaschen. Arbeitgeber sind außerdem verpflichtet, die Teilnahme an den Belehrungen zu dokumentieren und diese Unterlagen aufzubewahren.

Regelmäßige Folgebelehrungen sind alle zwei Jahre notwendig, um das Wissen aufzufrischen. Die Kontrollen erfolgen häufig und auch unangekündigt durch die zuständigen Gesundheitsämter oder die Lebensmittelüberwachung. Dies kann zu Bußgeldern, Tätigkeitsverboten oder sogar Betriebsstilllegungen führen, wenn Verstöße festgestellt werden. Angesichts der gesundheitlichen Risiken durch Infektionen, wie beispielsweise durch Salmonellen oder Noroviren, gewinnt die Infektionsschutzbelehrung zunehmend an Bedeutung. Arbeitgeber, Mitarbeiter und letztlich Verbrauchende profitieren von einem konstanten Hygienebewusstsein.

Zusammenfassend führt die neue digitale Lösung dazu, dass Informiertheit und Hygiene als grundlegend für die Essenssicherheit durch alle Beteiligten besser gewährleistet werden können. Die ehrgeizigen Ziele der Schulung sind auf eine langfristige Verbesserung der Betriebssicherheit in der Lebensmittelwirtschaft abgezielt.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
luechow-dannenberg.de
Weitere Infos
infektionsschutzbelehrung.info

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