Lüchow-Dannenberg

Atommüll-Transport in Gefahr: Genehmigungen laufen aus!

Am 16. Januar 2025 wurde bekannt, dass 12 von insgesamt 113 Atommüll-Behältern, den sogenannten Castoren, im Zwischenlager Gorleben Anfang März 2025 ihre verkehrsrechtliche Genehmigung verlieren werden. Diese Information wurde durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) bestätigt, nachdem die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) nachfragte. Obwohl die Genehmigungen für die Aufbewahrung im Zwischenlager weiterhin gültig bleiben, dürfen die Castoren ohne die verkehrsrechtliche Genehmigung nicht transportiert werden, was Besorgnis in der Öffentlichkeit auslöst.

Die BI kritisiert, dass für Transportgenehmigungen weniger strenge Sicherheitskriterien gelten als für das Lagern der Behälter. Das BASE sieht darin jedoch kein Problem, da die relevanten internationalen Vorschriften erfüllt werden. Im Laufe des Jahres 2025 verlieren auch zwei weitere Castoren ihre Transportgenehmigungen.

Details zu den betroffenen Castoren

Der Verlust der Genehmigungen betrifft konkret die Typen TN 85, welche am 6. März 2025 ihre Genehmigung auslaufen sehen. Ebenso laufen im Laufe des Jahres die Genehmigungen der CASTOR-Behälter Ic und V/19 ab. Wolfgang Ehmke, Sprachrohr der BI, hat bereits seine Unzufriedenheit mit den Antworten des BASE geäußert und fordert von der Behörde eine erneute Klärung des Themas.

In den Antworten des BASE wird auf die internationalen Sicherheitsstandards hingewiesen. Es wird auf die SSR-6 Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) verwiesen, die einen Brandtest von 10 Minuten bei 800 Grad für die Behälter vorschreiben. Dem gegenübersteht die Forderung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), einen Brandtest von 30 Minuten bei der gleichen Temperatur durchzuführen.

Genehmigungsverfahren und Sicherheitsüberprüfungen

Das BASE erklärt ferner, dass die atomrechtliche Genehmigung des Zwischenlagers als Gesamtsystem bewertet wird, wobei auch die Behälter einzubeziehen sind. Die Bürgerinitiative fordert, dass die strengeren Anforderungen der Lagerung ebenfalls für die verkehrsrechtliche Genehmigung zur Anwendung kommen. Jakob Ritter, ein Mitglied der ESK (Entsorgungskommission), betonte die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Genehmigungsvoraussetzungen im Jahr 2023.

Das Verfahren zur Erlangung einer Transportgenehmigung ist klar geregelt. Eine Genehmigung ist erforderlich, um Kernbrennstoffe oder Großquellen auf öffentlichen Wegen zu transportieren. Der Antrag muss beim BASE gestellt werden, welches alle Sicherheitsvoraussetzungen prüft, einschließlich der Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Schutzes gegen Störmaßnahmen Dritter. Weiterhin müssen die zuständigen Landesbehörden in die Genehmigungsverfahren eingebunden werden.BASE beschreibt die genauen Abläufe.

Zusammenfassend steht die zukünftige Sicherheit und der Transport von Atommüll in Gorleben in der Kritik. Die aktuellen Regelungen und die anstehenden Genehmigungsverluste werfen Fragen zur Effektivität und Zuverlässigkeit der Sicherheitsstandards auf. Die Diskussion um die Schärfung der Kriterien für Transportgenehmigungen bleibt somit aktuell und brisant.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
ndr.de
Weitere Infos
bi-luechow-dannenberg.de
Mehr dazu
base.bund.de

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