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Zwei Euro für das Handy-Laden: Überteuerte Gebühren in Arztpraxen?

In einer ungewöhnlichen Maßnahme hat eine Frauenarztpraxis in Deutschland eine „Energiepauschale“ von zwei Euro für das Laden von Handys und Laptops eingeführt. Diese Gebühr sorgt aktuell für Aufregung unter Patientinnen und Nutzern auf sozialen Plattformen. Die Praxis informiert ihre Patienten über diese zusätzliche Kostenstelle durch ein deutliches Schild. Die Thematik wurde besonders auf Reddit heiß diskutiert, wo viele Nutzer die Höhe der Gebühr als unangemessen empfinden und die tatsächlichen Stromkosten für das Laden eines Handys hinterfragen.

Die Diskussion über diese Praxis beleuchtet tiefere gesellschaftliche Fragen. Nutzer machten Berechnungen publik, die offenbaren, dass das Laden eines Handys tatsächlich weniger als einen Cent kostet. Gewerbestrompreise in Deutschland liegen im Schnitt bei etwa 25,03 Cent pro kWh, was den Preis der Pauschale weiter in Frage stellt. Viele Kommentatoren im Netz schlossen sich der kritischen Haltung an und schlüpften in die Rolle von Vorschreibern, die mit Humor anmerken, was man für zwei Euro noch alles aufladen könnte, wie zum Beispiel ein ganzes Auto.

Hintergrund zur Kostenübernahme durch Krankenkassen

Die Einführung solcher Gebühren in Arztpraxen könnte im Zusammenhang mit den steigenden Energiekosten für medizinische Einrichtungen stehen. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben Arztpraxen mit hohem Energieverbrauch die Möglichkeit, für das Jahr 2023 zusätzliche Stromkosten geltend zu machen. Diese Regelung wurde erlassen, um übermäßige Ausgaben, die durch die gestiegenen Strompreise entstanden sind, abzumildern. Ein entsprechender Vertrag zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband macht klar, dass vor allem Praxen, die Leistungen aus Bereichen wie Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse erbringen, anspruchsberechtigt sind.

Die Erstattung für diese Mehrkosten erfolgt ab einem Betrag von 500 Euro pro Quartal, wobei der Strompreis über einen Referenzpreis von 29 Cent pro kWh liegen muss. Krankenkassen übernehmen den Großteil der Mehrausgaben, wobei Praxen einen Eigenanteil von fünf Prozent tragen müssen. Dr. Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der KBV, erklärte, dass die Regelung dazu beiträgt, Härtefälle abzumildern, während eine Ausweitung auf andere Fachgruppen abgelehnt wurde. Praxen sind außerdem verpflichtet, quartalsweise eine Selbsterklärung zu ihren zusätzlichen Stromkosten bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einzureichen.

Die derzeitige Regelung gilt nur bis Ende 2023, allerdings wird eine Prüfung für eine mögliche Verlängerung bis zum 31. Dezember in Betracht gezogen. Die Grundlage für die Erstattung stellt die Differenz zwischen dem aktuellen Strompreis und dem Referenzpreis dar, multipliziert mit dem Stromverbrauch im Abrechnungsquartal. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Eine radiologische Praxis mit einem Stromverbrauch von 25.000 kWh und 12.000 Euro Stromkosten könnte bis zu 3.610 Euro geltend machen.

Zusammengefasst zeigt die aktuelle Diskussion rund um die „Energiepauschale“ in Arztpraxen nicht nur die Empfindlichkeit der Bevölkerung gegenüber Zusatzgebühren, sondern wirft auch einen Blick auf die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen und die Herausforderungen, vor denen medizinische Einrichtungen heute stehen.

Für weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik berichtet Merkur ausführlich. Ergänzende Aspekte zur Kostenübernahme durch Krankenkassen werden auf kbv.de behandelt.

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Beste Referenz
merkur.de
Weitere Infos
kbv.de

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