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Kleinaktionäre in Ellwangen vor Totalverlust: Varta-Sanierung bedroht Geld!

Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Verfassungsbeschwerde von Kleinaktionären gegen den Sanierungsplan des Batterieherstellers Varta nicht angenommen. Diese Entscheidung bedeutet für die betroffenen Aktionäre, dass ihre Klage als unzulässig erklärt wurde. Die zahlreichen Klagepunkte richteten sich gegen die Entscheidung des Amtsgerichts sowie die Ablehnung der Beschwerde durch das Landgericht. Diese rechtlichen Schritte haben vor allem in Ellwangen für großes Aufsehen gesorgt.

Der umstrittene Sanierungsplan sieht eine drastische Herabsetzung des Grundkapitals auf null vor. Für viele freie Aktionäre würde dies den vollständigen Verlust ihrer Investitionen bedeuten. Kleinaktionäre kritisierten, dass dadurch ihr Eigentum erheblich verletzt werde. Zudem wurden illegitime Ziele sowie die fehlende Erforderlichkeit und Angemessenheit des Restrukturierungsplans angeprangert. Sie kündigten Widerstand gegen die Sanierungsmaßnahmen an und machten darauf aufmerksam, dass die Aktenlage im Landgericht nicht ausreichend gewürdigt wurde.

Der Sanierungsprozess von Varta

Die Varta AG, zuletzt mit etwa 4.000 Beschäftigten und Standorten in Ellwangen, Dischingen und Nördlingen, steht unter großem Druck. Dies ist vor allem den Problemen mit der schwankenden Nachfrage nach Lithium-Ionen-Knopfzellen sowie Managementfehlern geschuldet. Kritiker werfen dem Unternehmen vor, zu stark von Hauptkunden wie Apple abhängig zu sein und leichtfertige Investitionen getätigt zu haben. Im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG) hat sich Varta nun mit seinen Gläubigern auf einen erheblichen Schuldenschnitt geeinigt. Diese haben bereitwillig auf die Hälfte ihrer Forderungen verzichtet, unter der Bedingung, dass das Eigenkapital auf null gesetzt wird.

Diese drastischen Maßnahmen ziehen jedoch Konsequenzen nach sich. Der Börsenhandel mit den Aktien von Kleinaktionären wurde bereits eingestellt, und sie stehen am Rand eines Totalverlusts. Varta plant einen Neuanfang, dabei spielt auch der Großaktionär Michael Tojner eine entscheidende Rolle. Die neue Strategie soll zudem einen finanziellen Rückhalt durch weitere Darlehen schaffen.

Ausblick und rechtliche Perspektiven

Die Kleinaktionäre haben ihre rechtlichen Schritte nicht aufgegeben. Eine weitere Verfassungsbeschwerde zu dieser Thematik ist bereits in Karlsruhe anhängig, über deren Annahme jedoch noch keine Entscheidung gefallen ist. Laut dem SWR liegt die Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden in Deutschland der letzten zehn Jahre bei nur 1,66 Prozent. Die Klage der Kleinaktionäre zielt darauf ab, den entschädigungslosen Ausschluss des Bezugsrechts anzufechten, was aus ihrer Sicht gegen die Eigentumsgarantie verstoße. Diese Entwicklung könnte langfristige Auswirkungen auf das Vertrauen von Investoren in Aktiengesellschaften wie Varta haben.

Statistische Auswertung

Beste Referenz
sueddeutsche.de
Weitere Infos
swr.de

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