
Am 29. Juni 2022 veranstaltete die Bundesregierung einen virtuellen Wärmepumpengipfel, initiiert von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Bundesbauministerin Klara Geywitz. An diesem Gipfel nahmen 26 Vertreter aus Unternehmen, Verbänden der Wärmewirtschaft, Handwerk, Gewerkschaften und Verbraucherschutzverbänden teil. Bei der Veranstaltung wurde das Ziel verkündet, bis 2024 jährlich 500.000 neue Wärmepumpen zu installieren. Zusätzlich wurde die Schaffung eines „Aufbauprogramms Wärmepumpe“ zur finanziellen Förderung versprochen. Trotz dieser ambitionierten Pläne musste die Ampelkoalition massive Rückschläge hinnehmen.
Das im Sommer 2023 eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vielfach als schlecht vorbereitet wahrgenommen und musste mehrfach überarbeitet werden. Kritiker, wie der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß, warfen der Regierung vor, die Zielvorgaben erheblich zu verfehlen. Während für 2022 und 2023 weniger als 190.000 und rund 127.000 Förderanträge für neue Wärmepumpen gestellt wurden, lag die Zahl der Anträge im Jahr 2021 mit 419.000 deutlich höher.
Regionale Förderstrukturen
Die meisten Anträge kamen aus Nordrhein-Westfalen (180.777), gefolgt von Baden-Württemberg (113.546) und Bayern (109.283). In stark wachsenden Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg wurden nur 9.711 bzw. 20.738 Anträge registriert. Ploß forderte von der Bundesregierung eine Technologieoffenheit sowie marktwirtschaftliche Ansätze für eine energieeffiziente und klimafreundliche Zukunft.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt immerhin seit Anfang 2021 die Sanierung und Errichtung von energieeffizienten Gebäuden. Die Fortführung dieses Programms über den Jahreswechsel 2023/2024 wurde sichergestellt, wobei ab 1. Januar 2024 eine überarbeitete Förderrichtlinie gilt. Diese Regelungsänderungen betreffen die Antragstellung, die nun online über das BAFA-Portal erfolgt und die Einhaltung spezifischer Vorgaben wie des Technischen Projektnachweises (TPN) bedingt.
Finanzielle Anreize und Unterstützung
Die Förderung beschäftigt sich mit Einzelmaßnahmen wie der Dämmung von Gebäudehüllen oder der Heizungsoptimierung. Um finanzielle Anreize für einen Heizungsaustausch zu schaffen, können Zuschüsse beantragt werden, die nun auch in Summe addiert werden können. So werden bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bis zu 90.000 Euro für ein Einfamilienhaus gefördert, wovon maximal 30.000 Euro für den Heizungstausch reserviert sind.
Zudem muss ab 2024 der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend sein. Hierbei zielt die Bundesregierung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung ab. Die Einführung des iSFP soll dazu beitragen, dass Hausbesitzer besser über die notwendigen Schritte zur Energieeffizienz informiert werden und entsprechende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.
Die Herausforderungen in der Wärmepumpen-Initiative und die Kritik an der Ampelkoalition verdeutlichen die Schwere der anstehenden energetischen Transformation in Deutschland. Der Druck, eine klimaschonende Energieversorgung zu gestalten, bleibt hoch, doch die Zielvorgaben erscheinen weiterhin ambitionierter als die tatsächlichen Umsetzungen. Ein Umdenken und neue Ansätze sind notwendig, um die gesteckten Ziele zu erreichen und den nationalen Klimaschutz voranzubringen.