
Ein Streit zwischen zwei Männern in einem Café in Hildesheim hat am 8. März 2025 zu einem gefährlichen Vorfall geführt. Gegen 13 Uhr eskalierte die Auseinandersetzung, als einer der Männer eine Schreckschusspistole zückte und damit drohte. Der 59-jährige Verdächtige, ein albanischer Staatsbürger, wurde später während der Fahndung in der Osterstraße aufgegriffen. Bei seiner Festnahme fanden die Beamten eine Schreckschusspistole, die jedoch nicht geladen war, sowie einen Schlagring in seinem Besitz.
Der Vorfall und die damit verbundenen Bedrohungen führten dazu, dass gegen den Verdächtigen mehrere Anzeigen erstattet wurden, einschließlich Bedrohung und Verstöße gegen das Waffengesetz. Das Opfer der Auseinandersetzung war vor Eintreffen der Polizei nicht mehr am Ort des Geschehens zu finden, was die Situation zusätzlich kompliziert.
Risiken von Schreckschusspistolen
Schreckschusspistolen sind im deutschen Recht als Nachbildungen von Schusswaffen klassifiziert, die keine Projektile abfeuern können. Diese Waffen verwenden stattdessen Kartuschenmunition, Reizgas oder pyrotechnische Munition. Laut Jurawelt bestehen Schreckschusspistolen aus speziellen mechanischen Sperren und Sollbruchstellen, die das Verschießen echter Geschosse verhindern.
Die Funktionsweise der Schreckschusspistole beruht auf der Abgabe von Platzpatronen, die einen lauten Knall erzeugen, um abzuschrecken. Reizgaspatronen enthalten chemische Reizstoffe, die zur Abwehr eingesetzt werden. Pyrotechnische Munition kann Leuchtsignale oder Knallsätze abfeuern, um Angst zu verbreiten oder zur Signalgebung zu dienen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Der Erwerb und Besitz von Schreckschusspistolen unterliegt in Deutschland dem Waffengesetz. Um eine Schreckschusswaffe zu kaufen, muss der Käufer mindestens 18 Jahre alt sein und ein PTB-Prüfsiegel vorlegen. Waffen, die dieses Siegel besitzen, gelten als „freie Waffen“ und können ohne besondere Genehmigung erworben werden. Es gibt auch Regelungen für das Führen solcher Waffen in der Öffentlichkeit, welches einen kleinen Waffenschein erfordert. Derartige Waffen dürfen allerdings nicht bei öffentlichen Veranstaltungen mitgeführt werden, was in diesem Fall möglicherweise eine Straftat darstellen könnte.
Die unerfahrene Handhabung oder der missbräuchliche Einsatz von Schreckschusspistolen kann zu schweren Verletzungen führen. Ein hoher Gasdruck sowie die daraus resultierende Druckwelle sind in der Lage, Weichteile zu durchdringen und sogar Knochen zu brechen, was die Gefahr dieser vermeintlich harmlosen Waffen verdeutlicht.
Der Fall in Hildesheim ist ein weiteres Beispiel für die potenziellen Gefahren, die von Schreckschusspistolen ausgehen, obwohl sie rechtlich als weniger gefährlich eingestuft werden. Jüngste Vorfälle zeigen, dass die Grenzen zwischen Ernsthaftigkeit und Drohung durch solche Waffen oft verschwommen sind.