
Am 12. und 13. April 2025 kommt es auf der A39 bei Wolfsburg zu Behinderungen, da eine routinemäßige Brückenprüfung des östlichen Teilbauwerks der „Wo2“-Brücke durchgeführt wird. Die Prüfung findet jeweils von 9 bis 15 Uhr statt und war ursprünglich für den 5. und 6. April 2025 angesetzt, musste jedoch verschoben werden, da sie an diesen Terminen nicht stattfinden konnte. Während der Prüfungszeiten wird eine von zwei Fahrspuren in Richtung Norden gesperrt, was eine Umleitung erforderlich macht.
Verkehrsteilnehmer aus Wolfsburg müssen über die Wolfsburger Landstraße, Hafenstraße und die Tappenbecker Landstraße zur Anschlussstelle Wolfsburg-Sandkamp umgeleitet werden. Diese Umleitungsstrecke ist mit orangefarbenen Pfeilen ausgeschildert. Die Verkehrsführung in Richtung Süden nach Braunschweig bleibt jedoch einspurig bestehen. Die Autobahn GmbH bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich sowie auf der Umleitungsstrecke, um eine sichere Verkehrsführung zu gewährleisten.
Details zur „Wo2“-Brücke
Die Brücke „Wo2“, die im Jahr 1975 errichtet wurde, überspannt sowohl den Mittellandkanal als auch eine Bahnstrecke. Diese Brücke besteht aus zwei Teilbauwerken, die jeweils als zweistegiger vorgespanter Hohlkasten über sieben Felder konzipiert sind. Die beiden Teilbauwerke haben eine Breite von etwa 19 Metern zwischen den Geländern, während die Fahrbahnbreite bei 15,50 Metern liegt. Insgesamt befinden sich auf der Brücke zwei Hauptspuren, eine Einfädelungspur und ein Standstreifen.
In den Jahren 2019 und 2020 wurde bereits eine Instandsetzung der Brücke „Wo2“ durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Bausubstanz schlechter war als ursprünglich angenommen. Die Verwendung von Baustellenbeton führte zu Alkalitreiben in einigen Bereichen des Überbaus, was langfristig die Stabilität des Bauwerks gefährden könnte. Daraufhin wurde ein Gutachten zur Nutzungsdauer des alten Bauwerks in Auftrag gegeben, was zur Entscheidung führte, dass der westliche Überbau außer Betrieb genommen und durch einen Neubau ersetzt werden muss. Der Ersatz des östlichen Teilbauwerks ist ebenfalls im Anschluss geplant.
Prüfungen und Verkehrssicherheit
Regelmäßige Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Schäden und Mängel frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Diese Prüfungen fallen unter die Verkehrssicherungspflicht, die eine hoheitliche Aufgabe der Kommunen darstellt. Sie umfassen den Bau und die Unterhaltung von Straßenbrücken sowie die Sicherheitsüberprüfungen entsprechend den Vorschriften der DIN 1076. Diese Norm legt fest, dass Brücken auf ihre Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit geprüft werden müssen. Experten von DEKRA, die vom VFIB zertifiziert sind, unterstützen diese Prüfungen und stehen für die Instandhaltung und Sanierung von Brückenbauwerken zur Verfügung.