
Am 23. Februar 2025 findet die voraussichtliche Bundestagswahl in Deutschland statt, die nach dem Vertrauensentzug des Bundeskanzlers Olaf Scholz am 16. Dezember 2024 einberufen wurde. Der Bundespräsident hatte am 27. Dezember 2024 den Bundestag aufgelöst, was die vorzeitige Neuwahl notwendig machte. In der Region Hannover sind vier Wahlkreise für diese Wahl verantwortlich – zwei davon decken die Stadt Hannover selbst ab.
Hannover ist in zwei Wahlkreise unterteilt: Wahlkreis 1, der das nördliche Stadtgebiet umfasst, und Wahlkreis 2, der sich auf das südliche Gebiet konzentriert. Darüber hinaus gibt es zwei weitere Wahlkreise, die die umliegenden Kommunen abdecken. Diese sind Wahlkreis 43 und Wahlkreis 44, die Städte und Gemeinden in der Umgebung von Hannover repräsentieren. Die genauen Zugehörigkeiten der Stadtteile und Gemeinden sind entscheidend für die Wahlberechtigung der Bürger.
Wahlkreisaufteilung in Hannover
Wie t-online.de berichtet, zeichnet sich die Aufteilung in den Wahlkreis 1 wie folgt ab:
- Anderten
- Bothfeld
- Brink-Hafen
- Burg
- Groß-Buchholz
- Hainholz
- Heideviertel
- Isernhagen-Süd
- Kleefeld
- Lahe
- Ledeburg
- Leinhausen
- List
- Marienwerder
- Misburg-Nord
- Misburg-Süd
- Nordhafen
- Oststadt
- Sahlkamp
- Stöcken
- Vahrenheide
- Vahrenwald
- Vinnhorst
- Zoo
Der Wahlkreis 2 umfasst die folgenden Stadtteile:
- Ahlem
- Badenstedt
- Bemerode
- Bornum
- Bult
- Calenberger Neustadt
- Davenstedt
- Döhren
- Herrenhausen
- Kirchrode
- Limmer
- Linden-Mitte
- Linden-Nord
- Linden-Süd
- Mitte
- Mittelfeld
- Mühlenberg
- Nordstadt
- Oberricklingen
- Ricklingen
- Seelhorst
- Südstadt
- Waldhausen
- Waldheim
- Wettbergen
- Wülferl
- Wülferode
Wichtige Fristen und Wahlmodalitäten
Laut hannover.de müssen wahlberechtigte Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, bis zum 12. Januar 2025 im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Die Wahlbenachrichtigungen sollen bis zum 1. Februar 2025 versendet werden.
Die Wähler haben zwei Stimmen: die Erststimme für einen Direktkandidaten und die Zweitstimme für eine Partei. Die Sitzverteilung im Bundestag erfolgt nach dem Verhältniswahlverfahren. Die Fristen sind verkürzt, und die Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis 18 Uhr eingegangen sein.
Die Einreichung der Wahlvorschläge musste bis zum 20. Januar 2025 abgeschlossen sein, während Entscheidungen über die Zulassungen bis heute, den 24. Januar 2025, fallen werden. Für die Briefwahl ist eine rechtzeitige Beantragung entscheidend, da die Stimmzettel erst nach Zulassung der Bewerber gedruckt werden.
Insgesamt wird die Bundestagswahl 2025 ein wegweisendes Ereignis mit umfangreichen Vorbereitungen und spezifischen Anforderungen für die wahlberechtigten Bürger. Weitere Informationen zur Wahl sind auf den Seiten der Bundes- und Landeswahlleiterin zu finden, wie landeswahlleiter.niedersachsen.de.