
Ein unerwarteter Parkfall sorgt für Aufsehen am Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Ein grauer VW Golf mit Hannover-Kennzeichen steht mittlerweile seit über einem Jahr auf einem Kurzzeitparkplatz. Der Besitzer des Fahrzeugs ist bislang unbekannt, was zur Komplexität des Falls beiträgt. Die Polizei Hannover ist informiert, zuständig ist jedoch das Ordnungsamt in Berlin, welches sich mit der Angelegenheit beschäftigt.
Das Auto, dessen Parkgebühren inzwischen über 200.000 Euro betragen, hat tagtäglich Kosten von etwa 552 Euro verursacht. Nach Angaben von t-online.de könnte das Fahrzeug möglicherweise gestohlen worden sein oder der Besitzer lebt tatsächlich in Hannover.
Der Zustand des Fahrzeugs
Der VW Golf ist nicht nur ein Kostenfaktor, sondern auch in einem verwahrlosten Zustand. Im Inneren des Fahrzeugs findet sich eine angebrochene Schokoladentafel sowie eine halb volle Wasserflasche. Zudem ist das Bedienungsdisplay des Autos gesplittert, und am hinteren Scheibenwischer hängt möglicherweise ein Stück Absperrband. Diese Details geben ein Bild von dem langen Zeitraum, den das Auto bereits auf dem Parkplatz verbracht hat, und lassen auch Fragen bezüglich der zurückgelassenen persönlichen Gegenstände aufkommen.
Die Flughafenverwaltung Berlin-Brandenburg GmbH sieht sich nicht in der Verantwortung und verweist auf den Parkraumbewirtschafter APCOA Deutschland GmbH. Diese berichtet, dass sie im Austausch mit den zuständigen Behörden stehen, jedoch bleibt die Klärung des Falles eine Herausforderung. ndr.de hat bereits über die fehlenden Informationen zur Identität des Fahrzeughalters berichtet, da auch die Bundespolizeidirektion Berlin und die Polizeidirektion Hannover keine Auskunft geben konnten.
Die Herausforderung, die ausstehenden Parkgebühren einzutreiben, hängt entscheidend davon ab, ob der Schuldner ermittelt werden kann und ob dieser über die finanziellen Mittel verfügt, um die Kosten zu begleichen. Diese Unsicherheit wird durch die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden nicht erleichtert, denn das Ordnungsamt hat zwar Kenntnis von dem Fahrzeug, sieht jedoch seinerseits keine eigene Verantwortung und verweist auf APCOA.
Rechtliche Aspekte
Was die rechtlichen Rahmenbedingungen angeht, ist die Situation klarer. Abgemeldete Fahrzeuge dürfen theoretisch unbegrenzt auf Privatgrundstücken abgestellt werden, solange sie keine Umweltgefährdung darstellen. Auf öffentlichen Parkplätzen hingegen ist dies nicht zulässig. Laut alleantworten.de müssen abgemeldete Autos unverzüglich dem Bürgeramt gemeldet werden, wenn sie verkauft wurden.
Für Fahrzeuge, die ohne Straßenzulassung abgestellt sind, können allerdings Kosten entstehen, und ihre Halter sind mit Abschleppaktionen konfrontiert. In der aktuellen Situation bleibt die Frage offen, wie mit dem schwer belasteten VW Golf weiter verfahren wird. Eine Klärung des Falls scheint notwendig, um zu verhindern, dass die Parkgebühren weiterhin ungehindert steigen.