
Am 10. März 2025 wurde bekannt gegeben, dass die Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH & Co. OHG einen Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus dem Brunnen NS IIa in Oesdorf, Flur 9, Flurstück 60/1, bei der Stadt Bad Pyrmont eingereicht hat. Ziel ist die Nutzung von Grundwasser für die Abfüllung von amtlich anerkannten Mineralwässern sowie Süßgetränken auf Mineralwasserbasis.
Die geplante maximale Entnahme beläuft sich auf 4 m³/h, was rund 96 m³ pro Tag oder 25.000 m³ pro Jahr entspricht. Aktuell besitzt die Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH ein Wasserrecht, das am 31. Dezember 2025 erlischt; die Gesamtentnahmemenge beträgt zurzeit 54.000 m³ pro Jahr. Eine Vorprüfung gemäß § 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ergab, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.
Öffnungszeiten und Einsichtnahme
Die Antragsunterlagen sind vom 10. März 2025 bis zum 9. April 2025 bei der Stadt Bad Pyrmont zur Einsichtnahme verfügbar. Die Öffnungszeiten für interessierte Bürger sind montags bis freitags von 8:00 bis 12:30 Uhr sowie freitags von 14:00 bis 16:30 Uhr. Zudem ist ein barrierefreier Zugang gewährleistet.
Eine Bekanntmachung der Anfrage wird auch auf der Internetseite des Landkreises Hameln-Pyrmont veröffentlicht, um Transparenz zu gewährleisten. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen zu diesem Antrag endet am 24. April 2025. Einwendungen müssen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Pyrmont oder beim Landkreis Hameln-Pyrmont vorgebracht werden und sollen eine vollständige Anschrift sowie eine Begründung enthalten. Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, nachweisbare Gründe für die Versäumnis können vorgelegt werden.
Rechtskontext und Bedeutung des Grundwasserschutzes
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Europäischen Union, die seit 2000 in Kraft ist, hat den Schutz, die Verbesserung und die Sanierung von Oberflächengewässern und Grundwasser zum Ziel. Diese Richtlinie legt fest, dass der gute Zustand des Grundwassers sowohl in mengenmäßiger als auch in chemischer Hinsicht bewertet werden muss. Aktuell erreichen 96 % der Grundwasserkörper in Deutschland den guten mengenmäßigen Zustand, während nur 63 % den guten chemischen Zustand gewährleisten können.
Der gute chemische Zustand beruht auf festgelegten Schwellenwerten für Schadstoffe wie Nitrat, Pestizide und Schwermetalle. Die Grundwasserverordnung (GrwV), die im Oktober 2010 verabschiedet wurde, konkretisiert diese Kriterien und bietet einen rechtlichen Rahmen für die Beurteilung und den Schutz des Grundwassers. Maßnahmen zur Verhinderung oder Begrenzung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser sind in diesem gesetzlichen Rahmen verankert.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet die rechtliche Grundlage für den Gewässerschutz in Deutschland und beinhaltet spezifische Regelungen zum Grundwasserschutz. Besonders hervorgehoben wird der Besorgnisgrundsatz, der besagt, dass die Erlaubnis für das Einbringen von Stoffen in das Grundwasser nur erteilt wird, wenn keine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Angesichts dieser umfassenden rechtlichen Vorgaben stellt der Antrag der Bad Pyrmonter Mineral- und Heilquellen GmbH & Co. OHG nicht nur ein wirtschaftliches Anliegen dar, sondern wirft auch wichtige Fragen zum verantwortungsbewussten Umgang mit wertvollem Grundwasser auf. Für die kommenden Wochen wird erwartet, dass sowohl die Stadt Bad Pyrmont als auch die Bürger intensiv über den Antrag diskutieren werden.