
Am 10. Februar 2025 diskutieren zahlreiche Stimmen die Herausforderungen des digitalen Zeitalters für die Justiz. Um mit der sich schnell entwickelnden Technologie Schritt zu halten, wird Mitarbeitenden in Kanzleien und Unternehmen zunehmend empfohlen, mit Künstlicher Intelligenz (KI) umgehen zu können. Tom Braegelmann thematisierte in einem kürzlichen Gespräch die neue Pflicht zur KI-Kompetenz, die für die juristische Praxis unerlässlich wird, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Reformkommission hat ihre Empfehlungen zum Zivilprozess der Zukunft veröffentlicht, die sich über 260 Seiten erstrecken und wichtige Ansätze zur Modernisierung des Verfahrens enthalten.
In einem weiteren Kontext erläuterte Denise Dahmen im Gespräch mit Lorenz und Wieduwilt, warum zwei Gremien parallel an der Zukunft des Zivilprozesses arbeiten. Die Thematik erlangte zusätzliche Brisanz, als Maja T., eine mutmaßliche Linksextremistin, vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) recht erhielt. Ihre Auslieferung nach Ungarn wurde für unzulässig erklärt, da nicht rechtzeitig ein Rechtsschutz gewährt wurde. Dies könnte möglicherweise weitreichende Folgen für andere Linksextremisten haben, die sich in ähnlicher Lage befinden.
Der Verkehrsgerichtstag und die Erwartungen an die Justiz
Zusätzlich fand in Goslar der Verkehrsgerichtstag statt, der sich unter anderem mit der Frage auseinandersetzte, wie der Umgang mit Cannabis am Steuer geregelt werden soll. Hierbei wurden auch die sogenannten „sieben Todsünden“ der Verkehrssicherheit behandelt. In diesem Kontext wurde zugleich die Ankündigung eines Ukraine-Tribunals diskutiert, was die internationale Verantwortung der Justiz unterstreicht.
Ein weiterer Punkt, der aktuell im Raum steht, ist die Tatsache, dass mehrere Posten am BVerfG vorerst unbesetzt bleiben. Am Tag der Aufzeichnung hatte Hendrik Wieduwilt zudem frei, da eine geplante Jura-Veranstaltung abgesagt wurde.
Moderne Ansätze im Zivilprozess
Die Diskussion um die Zukunft des deutschen Zivilprozesses hat bereits seit Anfang 2023 an Fahrt aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Überlegungen wurden am 16. November im Oberlandesgericht Celle präsentiert, wo etwa 90 Teilnehmende aus verschiedenen Bereichen der Justiz, Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft zusammenkamen. Ziel ist die Entwicklung eines modernen Zivilverfahrens, welches den Anforderungen einer bürgernahen Ziviljustiz gerecht wird. Stefanie Otte, Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle, und Dr. Werner Richter, Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, haben dabei Reformen als dringend erforderlich bezeichnet.
Drei Arbeitsgruppen haben sich den zentralen Themen gewidmet: dem Zugang zum Recht, der Qualität und Effizienz der Rechtsprechung sowie den wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Die Arbeitsgruppe „Zugang zum Recht“ schlägt unter anderem ein bundeseinheitliches Justizportal vor, das einen benutzerfreundlichen Zugang schaffen soll. Weitere Empfehlungen beinhalten die Entwicklung einer Kommunikationsplattform und die Einführung eines Online-Verfahrens, um den Zugang zum Recht zu erleichtern.
Im Bereich der „Qualität und Effizienz der Rechtsprechung“ wurden Maßnahmen formuliert, die die Verfahrensdauer verkürzen und die Komplexität abbauen sollen. Zudem wird eine stärkere Konzentration auf Massenverfahren bei den Gerichten gefordert. Für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten sehen die Vorschläge die Einführung von Commercial Courts und die Notwendigkeit einer schnellen und transparenten Verfahrensführung vor. Diese zukunftsweisenden Ergebnisse sollen in einem Tagungsband veröffentlicht werden, um die Diskussion um den modernen Zivilprozess fortzusetzen und mit internationalen Beispielen der Justizdigitalisierung zu verknüpfen.
Die Entwicklungen und Empfehlungen aus den Reformansätzen würden sicher Bedeutung für die künftige Ausgestaltung des Zivilprozesses in Deutschland haben, zur Stärkung des Rechtssystems beitragen und gleichzeitig die Bürgerfreundlichkeit erhöhen.