
In Deutschland bleibt die Handynutzung am Steuer ein brisantes Thema. Experten warns, dass die Strafen für diese Ablenkung derzeit als zu gering erachtet werden. Laut dem Artikel auf efahrer.chip.de, wird die Gefährdung des Straßenverkehrs im Paragraf 315c des Strafgesetzbuches behandelt. Dieser Paragraf umfasst sieben Verstöße, die als grob verkehrswidrig und rücksichtslos gelten. Diese sogenannten „Todsünden“ können oft zu schweren Unfällen führen und wurden bereits 1964 in einer Liste zusammengefasst, die nun auf ihre Aktualität überprüft werden soll.
Am Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde diskutiert, die Handynutzung während der Fahrt in diese Liste aufzunehmen. Bisher betrachten Kritiker die Nachweisbarkeit von Unfällen, die durch Handynutzung verursacht werden, als problematisch. Oft geschieht die Nutzung aus Unachtsamkeit und nicht aus Rücksichtslosigkeit. Dies könnte die Notwendigkeit einer Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer untergraben.
Die sieben Todsünden im Verkehr
Die Diskussion um die sieben Todsünden im Straßenverkehr ist nicht neu, aber sie wird relevanter denn je. Die Todsünden umfassen:
- Vorfahrt nicht beachten
- Falsch überholen oder falsch fahren bei Überholvorgängen
- An Fußgängerüberwegen falsch fahren
- Zu schnell an unübersichtlichen Stellen
- Nicht die rechte Seite der Fahrbahn an unübersichtlichen Stellen einhalten
- Wenden, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen
- Haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend kenntlich machen
Die Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigt, dass beispielsweise die Missachtung der Vorfahrt mit einem Anteil von 28% die häufigste Unfallursache darstellt. Dicht gefolgt vom Verlassen der rechten Spur an unübersichtlichen Stellen mit 13%. Obwohl die Handynutzung als Ablenkung gilt, ist es schwer, diese statistisch zu erfassen, da viele Unfälle nicht jederzeit auf die Nutzung eines Mobiltelefons zurückgeführt werden können, wie die Zeit berichtet.
Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Die Experten fordern unter anderem eine Erhöhung der Bußgelder für Handynutzung. Vergleichend dazu beträgt das Bußgeld in Italien bis zu 1.000 Euro, während es in Deutschland nur 200 Euro für die Nutzung während der Fahrt und Punktedelikte gibt. Die UDV schlägt eine pauschale Regelung von zwei Punkten vor, während die Vorschläge des Verkehrsgerichtstags vorm Gesetzgeber lediglich Empfehlungen sind. Eine signifikante Veränderung der bestehenden Gesetze ist also noch nicht in Sicht.
Zusätzlich wird ab 2026 die Einführung von Ablenkungsassistenten zur Warnung der Fahrer vor möglichen Ablenkungen verpflichtend sein. Dies könnte eine wichtige Maßnahme sein, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass Ablenkung im Straßenverkehr – sei es durch Handys, Tablets oder andere Kommunikationsgeräte – ein ernstzunehmendes Problem darstellt. Laut einer Analyse sterben rund zehn Prozent aller Verkehrsteilnehmer aufgrund von Ablenkung. Die Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung der Bevölkerung sind daher von großer Bedeutung. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hebt hervor, wie wichtig es ist, die Risiken durch Ablenkungen zu thematisieren und geeignete Präventionsstrategien zu entwickeln.