
Vom 29. bis 31. Januar 2025 findet der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar statt. Dieser bedeutende Branchentreff wird sich mit den aktuellen Herausforderungen und Themen des Verkehrsrechts beschäftigen. Ziel ist es, aus den Arbeitskreisen Empfehlungen für die Politik und Entscheidungsträger abzuleiten. Der ADAC wird in allen Arbeitskreisen teilnehmen und bringt somit umfassende Expertise in die Diskussion ein. Wichtigste Themen der Arbeitskreise umfassen die Folgen der Cannabislegalisierung, die Herausforderungen bei der MPU-Vorbereitung, die Grenzen der Fahrtüchtigkeitstests durch die Polizei und die Verbesserung von Kfz-Schadensgutachten. Laut ADAC wird ein virtuelles Presse-Hintergrundgespräch am Dienstag, den 21. Januar 2025, um 11.00 Uhr stattfinden. Gerhard Hillebrand, der ADAC Verkehrspräsident, und Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, werden teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an aktuell@adac.de, und die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung bereitgestellt.
Ein zentrales Thema, das bei der bevorstehenden Veranstaltung diskutiert wird, ist die Legalisierung von Cannabis und deren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Mit der Legalisierung hat sich die rechtliche Lage für Autofahrer maßgeblich verändert. Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen; Positives THC-Testergebnis führt zu Fahrverbot und möglichem Führerscheinverlust. Der Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blut gilt als Obergrenze, bei deren Überschreitung die Verkehrstauglichkeit infrage steht. Sollte dieser Wert überschritten werden, kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. MPU-Wissen erläutert, dass die Rückgabe des Führerscheins nach einem THC-Verstoß zwar möglich ist, jedoch spezifische Schritte erfordert. Dazu gehört unter anderem die Selbstreflexion des Konsumverhaltens und die Teilnahme an MPU-Vorbereitungskursen.
Führerschein-Amnestie durch § 13 a FeV
Ein wichtiger Aspekt, der ebenfalls in den Diskussionen behandelt werden wird, betrifft die Möglichkeit einer Amnestie-Regelung. Gemäß anwalt.de können betroffene Fahrern, die aufgrund von THC-Problemen am Steuer in Schwierigkeiten geraten sind, von dieser Regelung profitieren. § 13 a FeV ermöglicht die Verhinderung der Entziehung der Fahrerlaubnis und die Aufhebung von bereits angeordneten MPU oder ärztlichen Gutachten. Diese Amnestie gilt unter bestimmten Voraussetzungen, wie einer einmaligen Auffälligkeit mit Cannabis beim Führen eines Kraftfahrzeugs und ohne Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis.
Für betroffene Autofahrer kann dies erhebliche Erleichterungen mit sich bringen. So können laufende Eignungsverfahren wegen Cannabis im Straßenverkehr schnell eingestellt werden. Auch die Rückgabe des Führerscheins ist in vielen Fällen ohne erneute MPU möglich, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind. Diese Informationen sind besonders relevant für Personen, die sich in einem laufenden Verfahren befinden oder bereits ihren Führerschein verloren haben.
Die bevorstehenden Diskussionen beim Verkehrsgerichtstag werden sicher auch auf die praktischen Erfahrungen eingehen, die Autofahrer mit den neuen Regelungen gemacht haben. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind durch die Legalisierung komplexer geworden, aber auch die Möglichkeiten zur Rückgewinnung des Führerscheins haben sich durch § 13 a FeV für viele verbessert.