
Im Landkreis Göttingen klagten Eltern gegen die gesetzlich verankerte Schulbesuchspflicht für ihren sechsjährigen Sohn. Am 15. Januar 2025 wies das Verwaltungsgericht Göttingen die Klage ab. Die Stadt Duderstadt hatte zuvor angeordnet, dass der Junge am Unterricht der zuständigen Grundschule teilnehmen müsse, da er zuvor kurz vor der Einschulung im August 2023 von der Schule abgemeldet wurde. Die Eltern begründeten den Schulverzicht damit, dass ihr Sohn Unwohlsein in den Schulräumen verspüre und Angst vor der Schule habe. In Folge dessen ordnete die Schulbehörde an, dass der Junge den Unterricht besuchen müsse; andernfalls drohe ein Zwangsgeld.
Die Eltern hatten argumentiert, sie hätten wiederholt versucht, ihren Sohn vom Schulbesuch zu überzeugen, aber sie könnten ihn nicht zwingen. Das Gericht entschied jedoch, dass die Pflicht der Erziehungsberechtigten es erfordere, sicherzustellen, dass ihr Kind regelmäßig den Unterricht besucht. Die Schulpflicht wird in Deutschland grundsätzlich an staatlichen Schulen erfüllt. Würde ein Kind eine anerkannte Schule in freier Trägerschaft besuchen, könnte von der Schulpflicht abgesehen werden. Das Gericht stellte jedoch klar, dass die von den Eltern genannte Bildungseinrichtung nicht als anerkannte Schule gilt und somit die Schulpflicht nicht ersetzt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Die Abweisung der Klage durch das Gericht basierte auf der Feststellung, dass die Eltern ihrer Verantwortung nicht ausreichend nachgekommen seien. Das Gericht betonte, dass die Eltern aktiv und gewaltfrei auf ihr Kind einwirken müssen, um es von der Notwendigkeit des Schulbesuchs zu überzeugen. Dabei müssten sie sich auch frühzeitig um weitere Hilfsangebote kümmern, insbesondere wenn ihre eigenen Bemühungen erfolglos blieben. Zu den möglichen Unterstützungsangeboten zählen Kontakte zu Schulen, Kinderärzten, sozialpsychiatrischen Einrichtungen und Erziehungsberatungen.
Zusätzlich wurde die Klage gegen das angedrohte Zwangsgeld ebenfalls abgewiesen. Diese Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Bildungssystem in Deutschland. Bildung ist ein hohes Gut in der demokratischen Gesellschaft, und das Schulwesen unterliegt der Verantwortung des Staates, wie in Artikel 7 Absatz 1 des Grundgesetzes festgelegt. Die allgemeinen Prinzipien für die Aufrechterhaltung der Schulpflicht und die damit verbundene Erziehungspflicht der Eltern sind klare Leitlinien im deutschen Bildungssystem.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Das deutsche Bildungssystem ist geprägt von einem föderalen Ansatz, bei dem die Verantwortung für das Schulwesen bei den 16 Bundesländern liegt. Die Kultusministerkonferenz koordiniert länderübergreifende Bildungsfragen und sorgt dafür, dass Schulgesetze bindend umgesetzt werden. Allerdings sind die Anforderungen und Rahmenbedingungen aufgrund der Föderalismusreform II von 2006 weiter verschärft worden. Der Bund hat nur begrenzt Einfluss auf die Bildungspolitik, was zu Diskussionen über die Kompetenzverteilung im Bildungssektor führt.
Die Schulpflicht selbst ist ein gesetzlich verankertes Recht, das nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern klare Verpflichtungen mit sich bringt. Homeschooling oder alternativen Bildungswegen steht das deutsche Recht skeptisch gegenüber, da der staatliche Bildungsauftrag vorrangig im Gleichgewicht mit dem Elternrecht zu sehen ist. Es bleibt weiterhin ein herausforderndes und dynamisches Thema, das die Gesellschaft beschäftigt und Reformen einfordert, um Chancengleichheit im Bildungsbereich zu verwirklichen. bpb.de berichtet, dass Deutschland Verpflichtungen eingegangen ist, um ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten.